Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Sie übernimmt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei Dritten verursachen. Ohne diese Versicherung darf kein Auto auf öffentlichen Straßen fahren.
Leistungen der Kfz-Haftpflicht
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Übernahme von Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden Dritter
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Abwehr unberechtigter Forderungen („passiver Rechtsschutz“)
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Versicherungssummen müssen die gesetzlichen Mindestbeträge erfüllen, können aber höher gewählt werden
Rechtliche Grundlagen
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Pflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
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Abschluss ist Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs
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Versicherer darf nur in Ausnahmefällen kündigen, zum Beispiel bei wiederholten Verstößen
Tipp: Achten Sie auf ausreichend hohe Deckungssummen, da schwere Unfälle hohe Schadensforderungen nach sich ziehen können. Unsere Rechtsanwälte prüfen im Streitfall Ihre Ansprüche.