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Der Kfz-Kauf bezeichnet den Erwerb eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs. Käufer und Verkäufer schließen dabei einen Kaufvertrag, der Rechte und Pflichten beider Seiten regelt. Besonders beim Gebrauchtwagenkauf spielen Gewährleistung, Sachmängelhaftung und Garantie eine zentrale Rolle.

Rechtliche Grundlagen

  • Kaufvertrag nach §§ 433 ff. BGB

  • Verkäufer muss das Fahrzeug frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben

  • Käufer muss den Kaufpreis vereinbarungsgemäß zahlen

  • Bei Mängeln können Käufer Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz verlangen

 

Tipp: Prüfen Sie den Kaufvertrag und das Fahrzeug gründlich, bevor Sie unterschreiben. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen, wenn Mängel auftreten oder Streit über die Gewährleistung entsteht.