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Kfz-Leasing

Kfz-Leasing ist eine Form der Nutzung eines Autos auf Zeit gegen monatliche Zahlung. Der Leasingnehmer (z. B. eine Privatperson oder ein Unternehmen) bekommt das Fahrzeug, ist aber nicht Eigentümer. Nach Ende der Vertragslaufzeit wird das Auto zurückgegeben oder abgelöst.

Es gibt zwei häufige Varianten:

  • Kilometerleasing: Die Rate richtet sich nach der vereinbarten Laufleistung.

  • Restwertleasing: Am Ende zählt der geschätzte Wert des Fahrzeugs – bei Abweichungen kann es zu Nachzahlungen kommen.

Kfz-Leasing bietet Planungssicherheit, da viele Kosten (z. B. Wartung) in der Leasingrate enthalten sein können. Es eignet sich besonders für neue oder regelmäßig wechselnde Fahrzeuge.

Tipp: Leasingverträge sind oft komplex und enthalten viele rechtliche Feinheiten. Rechtsanwälte für Vertragsrecht oder Verkehrsrecht können helfen, Verträge vorab zu prüfen oder bei Problemen nach Rückgabe zu beraten – etwa bei Streit um Schäden oder Nachzahlungen.

Beispiele aus der Praxis:

  • Ein Leasingnehmer gibt das Fahrzeug zurück und soll für Kratzer oder Wertminderung zahlen.

  • Die Leasinggesellschaft verlangt mehr Geld wegen zu vieler gefahrenen Kilometer.

  • Ein Unternehmer prüft, ob Leasing oder Kauf steuerlich sinnvoller ist.