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Das Kündigungsschutzprozessrecht regelt die gerichtlichen Verfahren, mit denen Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorgehen können. Es gehört zum Arbeitsrecht und legt die Rahmenbedingungen für Kündigungsschutzklagen vor den Arbeitsgerichten fest. Ziel ist es, die Wirksamkeit einer Kündigung prüfen zu lassen und gegebenenfalls die Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung zu erreichen.

Rechtliche Grundlagen

  • Zuständig sind die Arbeitsgerichte nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG).

  • Der Arbeitnehmer muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erheben.

  • Versäumt er die Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

  • Für das Verfahren besteht kein Anwaltszwang, jedoch ist anwaltliche Vertretung dringend zu empfehlen.

 

Ablauf des Kündigungsschutzprozesses

  • Der Arbeitnehmer reicht die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein.

  • Danach setzt das Gericht einen Gütetermin an, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.

  • Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin, in dem Beweise erhoben und eine Entscheidung getroffen wird.

 

Folgen für Arbeitnehmer

  • Ein erfolgreicher Kündigungsschutzprozess führt entweder zur Weiterbeschäftigung oder zu einer Abfindung, wenn beide Seiten einen Vergleich schließen.

  • Während des Prozesses besteht in der Regel kein Anspruch auf Lohn, es sei denn, das Gericht entscheidet rückwirkend zugunsten des Arbeitnehmers.

 

Tipp: Warten Sie nicht, bis die Frist abläuft. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Kündigungsschutzklage, prüfen die Erfolgsaussichten und verhandeln bestmögliche Ergebnisse für Sie.