Die Leihe ist ein Vertrag, bei dem der Verleiher dem Entleiher eine Sache unentgeltlich zur Nutzung überlässt. Im Gegensatz zur Miete wird also keine Gegenleistung wie Geld gezahlt. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit oder nach Nutzung muss die Sache zurückgegeben werden.
Ein klassisches Beispiel ist das Ausleihen eines Werkzeugs oder eines Buches unter Freunden. Die Leihe ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und kann mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
Der Entleiher muss sorgfältig mit der geliehenen Sache umgehen und sie nach der Nutzung im ursprünglichen Zustand zurückgeben. Wenn er sie beschädigt oder verliert, kann er schadensersatzpflichtig werden.
Tipp: Bei Streitigkeiten über Schäden oder Rückgabe können Rechtsanwälte helfen, die Pflichten und Ansprüche aus einer Leihe zu prüfen.
Beispiele für eine Leihe im Alltag:
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Ein Nachbar leiht dir seinen Rasenmäher.
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Freunde verleihen dir Werkzeuge für eine Renovierung.
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Du bekommst Bücher oder DVDs von Bekannten geliehen.