+49 7322 1488781 buero@kanzlei-kuebler.biz

Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Vermieter und einem Mieter. Darin wird geregelt, dass der Mieter eine Sache – meist eine Wohnung oder ein Haus – gegen Zahlung einer Miete nutzen darf. Der Vermieter bleibt Eigentümer, erlaubt aber die Nutzung für eine bestimmte Zeit.

Mietverträge können schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden – aus Beweisgründen ist die schriftliche Form jedoch üblich und empfehlenswert. Im Vertrag stehen wichtige Punkte wie Mietbeginn, Höhe der Miete, Nebenkosten, Kaution, Kündigungsfristen und Pflichten beider Seiten.

Es gibt befristete und unbefristete Mietverträge. Die meisten privaten Mietverhältnisse sind unbefristet – sie laufen so lange, bis eine Seite ordentlich kündigt.
Wichtige Inhalte eines Mietvertrags:

  • Angaben zu Mieter und Vermieter
  • Beschreibung der Mietsache (z. B. Wohnung, Garage)
  • Mietpreis und Zahlungstermin
  • Betriebskosten, Kaution, Nebenkostenabrechnung
  • Pflichten von Mieter und Vermieter (z. B. Instandhaltung, Schönheitsreparaturen)
  • Kündigungsfristen und ggf. Sonderregelungen


Tipp:
Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten rund um den Mietvertrag können Rechtsanwälte helfen, Ansprüche zu prüfen oder rechtlich durchzusetzen.

Beispiele aus dem Alltag:

  • Ein Mietvertrag über eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus
  • Die Anmietung eines Lagerraums für private Zwecke
  • Ein Staffelmietvertrag, bei dem die Miete regelmäßig steigt