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Ein Minderungsanspruch gibt Käufern oder Auftraggebern das Recht, die vereinbarte Vergütung oder den Kaufpreis zu reduzieren, wenn die gelieferte Leistung oder Ware mangelhaft ist. Dadurch werden die Nachteile ausgeglichen, ohne dass ein vollständiger Rücktritt notwendig wird.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere Kauf- und Werkvertragsrecht

  • Ein Mangel muss vorliegen, der die vereinbarte Qualität oder Funktion einschränkt

  • Der Käufer oder Auftraggeber muss den Mangel anzeigen und kann gleichzeitig die Minderung geltend machen

  • Der Anspruch auf Minderung kann zusätzlich zu Nachbesserung oder Rücktritt bestehen

  • Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Verhältnis von mangelhafter zu vertragsgemäßer Leistung

 

Typische Fälle

  • Ein Bauunternehmen liefert eine teilweise unvollendete Arbeit, der Bauherr reduziert die vereinbarte Zahlung

  • Ein Händler verkauft ein beschädigtes Möbelstück, der Käufer mindert den Kaufpreis entsprechend

  • Bei einer Software mit Fehlern kann der Kunde den Lizenzpreis anteilig kürzen

 

Tipp: Dokumentieren Sie Mängel und Minderungsbetrag schriftlich. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen, Ihren Minderungsanspruch korrekt geltend zu machen und Ihre Rechte durchzusetzen.