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Mitverschulden beschreibt, wenn eine geschädigte Person teilweise selbst zur Entstehung eines Schadens beiträgt. Das Gesetz berücksichtigt die Eigenverantwortung des Geschädigten, sodass der Schadensersatz entsprechend reduziert wird.

Rechtliche Grundlagen

  • Das Verschulden des Geschädigten fließt nach § 254 BGB in die Berechnung des Schadensersatzes ein

  • Je stärker das Mitverschulden, desto geringer zahlt der Schädiger

  • Mitverschulden entsteht etwa durch Fahrlässigkeit, Missachtung von Sicherheitsregeln oder riskante eigene Handlungen

 

Tipp: Dokumentieren Sie die Umstände des Schadens sofort und sorgfältig. Unsere Rechtsanwälte prüfen, ob ein Mitverschulden vorliegt, berechnen Ihre Ansprüche korrekt und wahren Ihre Rechte bestmöglich.

Beispiele aus der Praxis

  • Ein Fußgänger achtet nicht auf den Verkehr und wird verletzt; unsere Rechtsanwälte helfen, den Schadensersatzanteil korrekt zu ermitteln

  • Bei Vertragsverletzungen verhandeln unsere Rechtsanwälte aktiv, sodass der Ausgleich trotz Mitverschulden fair geregelt wird