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Die nachbarliche Zustimmungspflicht beschreibt Situationen, in denen ein Grundstückseigentümer für bestimmte bauliche Vorhaben oder Nutzungsänderungen die ausdrückliche Zustimmung seines Nachbarn benötigt. Diese Pflicht ergibt sich entweder aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie der Landesbauordnung, oder aus vertraglichen Vereinbarungen. Besonders häufig spielt sie eine Rolle im Zusammenhang mit Grenzbebauung, Abstandsflächen oder der Errichtung von Einfriedungen.

Rechtliche Grundlagen und Anwendungsfälle

  • Landesbauordnungen sehen vor, dass bei einer Bebauung direkt an der Grundstücksgrenze die Zustimmung des Nachbarn erforderlich ist

  • Auch bei Abweichungen von vorgeschriebenen Abstandsflächen muss der Bauherr unter Umständen eine Zustimmung einholen

  • In Teilungserklärungen oder Nachbarschaftsvereinbarungen können Zustimmungspflichten zusätzlich geregelt sein

  • Ohne die erforderliche Zustimmung kann die Baubehörde die Genehmigung verweigern oder eine bereits begonnene Maßnahme stoppen

  • Die Zustimmung muss ausdrücklich und meist schriftlich erfolgen – eine bloße Duldung reicht in der Regel nicht aus

 

Die Zustimmung eines Nachbarn stellt keine formale Baugenehmigung dar, ist aber oft Voraussetzung, damit ein Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig wird. Sobald ein Nachbar zustimmt, verzichtet er in der Regel auch auf nachträgliche Einwendungen im bauordnungsrechtlichen Verfahren.

Tipp: Bevor Sie bauliche Maßnahmen in Grenznähe oder mit Abweichungen vom Bebauungsplan planen, sollten Sie sich rechtlich absichern. Rechtsanwälte für Baurecht oder Immobilienrecht helfen dabei, Zustimmungspflichten zu erkennen, rechtssichere Vereinbarungen zu formulieren und mögliche Konflikte frühzeitig zu klären.

Beispiele aus der Praxis

  • Ein Eigentümer möchte eine Garage direkt an der Grundstücksgrenze errichten – die Bauordnung erlaubt dies nur mit Zustimmung des Nachbarn

  • Im Bebauungsplan ist ein Mindestabstand von drei Metern vorgesehen – der Bauherr bittet um Zustimmung zur Unterschreitung

  • Nachbarn stimmen der Errichtung einer hohen Sichtschutzwand zu – später versuchen sie rechtlich dagegen vorzugehen, bleiben jedoch erfolglos wegen der erteilten Zustimmung