Das Personalvertretungs- und Mitbestimmungsrecht regelt die Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen in öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen. Es sorgt dafür, dass Beschäftigte bei wichtigen Entscheidungen ein Mitspracherecht haben und ihre Interessen vertreten werden.
Rechtliche Grundlagen
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Für den öffentlichen Dienst gelten die Personalvertretungsgesetze der Länder oder des Bundes.
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In Unternehmen richtet sich das Mitbestimmungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
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Personalvertretungen und Betriebsräte erhalten Informations- und Anhörungsrechte und können in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mitwirken.
Typische Mitbestimmungsrechte
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Mitbestimmung bei Arbeitszeitregelungen, Urlaubsplanung und Einführung neuer Arbeitsmethoden
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Beteiligung bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen
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Mitwirkung bei Umstrukturierungen, Betriebsänderungen oder Sozialplänen
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Beratung und Kontrolle betrieblicher Maßnahmen, die die Belegschaft betreffen
Tipp: Prüfen Sie frühzeitig, wie Mitbestimmungsrechte umgesetzt werden. Unsere Rechtsanwälte beraten Personalvertretungen und Arbeitnehmer, sichern Rechte und unterstützen bei der Gestaltung von Vereinbarungen.