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Das Personenversicherungsrecht regelt Versicherungen, die das Leben, die Gesundheit oder die Arbeitskraft einer Person absichern. Es bildet damit einen zentralen Teil des Versicherungsrechts. Typische Versicherungen sind die Lebensversicherung, die Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung. Ziel dieser Verträge ist es, finanzielle Risiken im Krankheits- oder Todesfall abzufedern und die Existenz der Versicherten sowie ihrer Angehörigen zu schützen.

Rechtliche Grundlagen

  • Rechtsquellen finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

  • Daneben gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der einzelnen Versicherungen

  • Für bestimmte Versicherungen bestehen zudem sozialrechtliche Regelungen, etwa im SGB V (Krankenversicherung) oder SGB VI (Rentenversicherung)

 

Typische Bereiche des Personenversicherungsrechts

  • Lebensversicherung: Absicherung der Hinterbliebenen oder Altersvorsorge

  • Krankenversicherung: Übernahme von Behandlungskosten und ärztlichen Leistungen

  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Schutz bei dauerhafter Einschränkung der Arbeitsfähigkeit

  • Unfallversicherung: Absicherung von Unfallfolgen wie Invalidität oder Todesfall

 

Besondere Konfliktpunkte
Im Personenversicherungsrecht kommt es oft zu Streitigkeiten über die Leistungspflicht des Versicherers. Häufig geht es um Fragen der richtigen Antragsangaben, um den Umfang der Versicherungsdeckung oder um eine mögliche Leistungsverweigerung wegen angeblicher Pflichtverletzungen. Gerade hier ist es wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen.

Tipp: Wenden Sie sich frühzeitig an unsere Rechtsanwälte für Versicherungsrecht, wenn Ihr Versicherer Leistungen kürzt oder verweigert. So erhöhen Sie die Chancen, Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.