Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn jemand eine vertragliche oder gesetzliche Pflicht nicht erfüllt, zu spät erfüllt oder auf falsche Weise handelt. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass jemand eine Rechnung nicht bezahlt, eine Sache beschädigt oder sich nicht an Absprachen hält.
Pflichtverletzungen spielen vor allem im Vertragsrecht eine wichtige Rolle. Wer z. B. eine bestellte Ware nicht oder beschädigt liefert, verletzt seine vertragliche Pflicht. Auch unterlassene Zahlungen, falsche Beratung oder mangelhafte Dienstleistungen gelten als Pflichtverletzungen.
In vielen Fällen kann die andere Seite dann Schadensersatz verlangen, den Vertrag kündigen oder auf Erfüllung bestehen.
Arten von Pflichtverletzungen:
- Nichtleistung: Die vereinbarte Leistung wird gar nicht erbracht.
- Schlechtleistung: Die Leistung ist mangelhaft (z. B. defekte Ware).
- Verzögerung: Die Leistung kommt zu spät.
- Nebenpflichtverletzung: z. B. unhöfliches Verhalten, fehlende Rücksicht, mangelnde Information.
Tipp: Bei Streitigkeiten über Pflichtverletzungen können Rechtsanwälte prüfen, welche Ansprüche bestehen – etwa auf Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
Beispiele für Pflichtverletzungen im Alltag:
- Ein Handwerker erscheint nicht zum vereinbarten Termin.
- Ein Online-Shop liefert die falsche Ware.
- Ein Mieter beschädigt das Mietobjekt.
- Ein Arbeitgeber zahlt das Gehalt verspätet.