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Die Probezeit ist ein vereinbarter Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. Sie dient beiden Seiten als Testphase, um sich an Aufgaben, Arbeitsumfeld und Erwartungen zu gewöhnen.

Rechtliche Grundlagen

  • Die Probezeit wird vertraglich festgelegt und beträgt üblicherweise zwischen drei und sechs Monaten

  • Während der Probezeit gilt häufig eine kürzere Kündigungsfrist, meist zwei Wochen

  • Arbeitnehmer haben auch während der Probezeit Anspruch auf Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und andere gesetzliche Rechte

  • Probezeit ist keine Freistellung von Arbeitsrecht: Diskriminierung oder Mobbing sind auch hier unzulässig

Typische Inhalte und Regelungen

  • Dauer der Probezeit und Beginn

  • Kündigungsfristen während der Probezeit

  • Aufgabenbereich und Leistungsanforderungen

  • Vereinbarungen zu Zielvereinbarungen oder Feedbackgesprächen

 

Folgen für Arbeitnehmer

  • Innerhalb der Probezeit können Arbeitsverhältnisse schneller beendet werden

  • Arbeitnehmer können leichter kündigen, um neue Chancen zu nutzen

  • Leistungen und Verhalten während der Probezeit beeinflussen das endgültige Arbeitsverhältnis

 

Tipp: Nutzen Sie die Probezeit, um sich aktiv einzubringen und Feedback einzuholen. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten, welche Rechte Sie in der Probezeit haben und wie Sie sich bei Problemen absichern können.

Beispiele aus der Praxis

  • Ein neuer Mitarbeiter zeigt von Anfang an gute Leistungen und wird nach der Probezeit unbefristet übernommen

  • Ein Arbeitnehmer erfüllt die Erwartungen nicht, sodass das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beendet wird

  • Unsere Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer, wenn Kündigungen während der Probezeit rechtswidrig oder diskriminierend erscheinen