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Das Recht der Architekten und Ingenieure regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggebern und Planern. Es stellt sicher, dass Planungsleistungen professionell, vertragsgemäß und rechtlich abgesichert erbracht werden.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundlage bilden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Vorschriften zu Werkverträgen (§§ 631 ff. BGB), sowie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

  • Architekten und Ingenieure haften für Planungsfehler, die zu Schäden am Bauwerk führen.

  • Verträge sollten Leistungsumfang, Vergütung, Fristen, Haftung und Abnahme klar regeln.

 

Typische Vertragsinhalte

  • Leistungsbeschreibung, Baupläne und Zeitrahmen

  • Honorarvereinbarungen nach HOAI oder individuell

  • Pflichten zur Mängelbeseitigung und Haftung

  • Regelungen zu Änderungen, Nachträgen und Kündigung

 

Tipp: Lassen Sie Verträge mit Architekten oder Ingenieuren immer prüfen. Unsere Rechtsanwälte sichern Ihre Interessen, verhindern Planungsrisiken und beraten bei Haftungsfragen.