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Rücktritt vom Vertrag

Der Rücktritt vom Vertrag bedeutet, dass eine bereits getroffene Vereinbarung nachträglich rückgängig gemacht wird. Dadurch fallen die vertraglichen Pflichten für beide Seiten weg, und bereits erbrachte Leistungen müssen zurückgegeben werden – zum Beispiel Geld, Waren oder Dienstleistungen.

Ein Rücktritt ist aber nicht immer ohne Weiteres möglich. In der Regel braucht es dafür einen rechtlichen Grund, etwa eine Pflichtverletzung (z. B. verspätete oder mangelhafte Lieferung) oder ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht.

Besonders im Online-Handel gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das häufig mit dem Rücktritt verwechselt wird – es ist aber ein eigenständiges Verbraucherrecht.
Voraussetzungen für einen Rücktritt:

  • Es besteht ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht.
  • Die andere Partei hat eine Pflicht verletzt (z. B. zu spät geliefert).
  • Es wurde ggf. eine Frist zur Nachbesserung gesetzt (z. B. bei Mängeln).
  • Der Rücktritt wird erklärt – am besten schriftlich.


Tipp
: Bei Unsicherheiten oder Streitigkeiten über den Rücktritt können Rechtsanwälte prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und wie Ansprüche durchgesetzt werden können.

Beispiele für Rücktritt vom Vertrag:

  • Ein Möbelstück wird trotz mehrmaliger Nachfrage nicht geliefert → Rücktritt möglich.
  • Ein gekaufter Laptop hat schwere Mängel, die nicht behoben werden → Rücktritt nach Fristsetzung.
  • Beim Auto-Kauf vom Händler treten Käufer nach einem versteckten Schaden zurück.