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Ein Schadenersatzanspruch gibt einer Person das Recht, einen erlittenen Schaden von einer anderen Person ersetzt zu bekommen. Dieser Anspruch entsteht, wenn jemand durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten eine andere Person in ihren Rechten verletzt – sei es durch eine Pflichtverletzung, einen Vertrag, eine unerlaubte Handlung oder eine Gefährdungshaftung. Im Zivilrecht ist der Schadenersatz ein zentrales Instrument zum Ausgleich und zur Gerechtigkeit.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

  • § 280 ff. BGB regeln Schadenersatzansprüche bei Pflichtverletzungen aus Verträgen

  • § 823 BGB betrifft Schäden aus unerlaubter Handlung, etwa Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Eingriffe in Persönlichkeitsrechte

  • Voraussetzung ist ein Schaden, der kausal durch ein schuldhaftes Verhalten entstanden ist

  • Auch Fahrlässigkeit reicht für einen Schadenersatzanspruch oft aus – Vorsatz ist nicht immer nötig

  • Der Schaden kann materiell (z. B. Reparaturkosten) oder immateriell (z. B. Schmerzensgeld) sein

 

Wer einen Schaden erleidet, muss diesen konkret nachweisen und belegen, dass der andere dafür verantwortlich ist. Die Höhe des Schadenersatzes orientiert sich am tatsächlichen Schaden – pauschale Forderungen sind nicht zulässig.

Tipp: Lassen Sie Schadenersatzansprüche frühzeitig von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen. Rechtsanwälte für Zivilrecht oder Vertragsrecht helfen, Beweise zu sichern, Anspruchsgrundlagen korrekt einzuordnen und Ihre Forderung rechtssicher durchzusetzen – notfalls auch vor Gericht.

Beispiele aus der Praxis

  • Ein Handwerker beschädigt bei Arbeiten eine Wasserleitung – der Eigentümer verlangt Schadenersatz für Reparatur und Trocknung

  • Ein Verkehrsunfall führt zu Verletzungen – die verletzte Person fordert Schmerzensgeld und Verdienstausfall vom Unfallverursacher

  • Ein Online-Shop liefert mangelhafte Ware – der Käufer verlangt Ersatz der Kosten für Rückversand und Neuanschaffung