Der Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB ist eine zentrale Vorschrift im deutschen Zivilrecht. Er greift immer dann, wenn jemand einem anderen schuldhaft und rechtswidrig einen Schaden zufügt – sei es durch eine Körperverletzung, Sachbeschädigung oder durch die Verletzung eines sonstigen geschützten Rechtsguts. Die Vorschrift schützt das Eigentum, die Gesundheit, das Leben, die Freiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
-
§ 823 Abs. 1 BGB begründet einen Anspruch auf Schadensersatz bei Verletzung eines absoluten Rechtsguts
-
Erforderlich ist ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
-
Es muss ein konkreter Schaden nachweisbar sein, der in einem ursächlichen Zusammenhang zur Handlung steht
-
Geschützte Rechtsgüter sind unter anderem: Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und das allgemeine Persönlichkeitsrecht
-
§ 823 Abs. 2 BGB erweitert die Haftung auf Verstöße gegen gesetzliche Schutzvorschriften (z. B. Straßenverkehrsordnung)
Der Geschädigte hat Anspruch auf vollen Ersatz seines Schadens. Dazu zählen nicht nur Reparaturkosten oder Verdienstausfall, sondern auch Schmerzensgeld bei immateriellen Schäden.
Tipp: Schadensersatzansprüche sollten sorgfältig dokumentiert und belegt werden. Rechtsanwälte für Zivilrecht oder Verkehrsrecht prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, helfen bei der Beweissicherung und übernehmen die rechtliche Durchsetzung gegenüber dem Schädiger oder dessen Versicherung.
Beispiele aus der Praxis
-
Eine Person stürzt durch eine ungesicherte Baustelle – der Grundstückseigentümer haftet wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht
-
Ein Verkehrsteilnehmer fährt unachtsam und verursacht einen Unfall – der Geschädigte erhält Ersatz für Sachschäden und Schmerzensgeld
-
Eine falsche Tatsachenbehauptung im Internet verletzt das Persönlichkeitsrecht – der Betroffene fordert Schadensersatz und Unterlassung