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Schuldverhältnis

Ein Schuldverhältnis entsteht, wenn zwischen zwei Parteien Rechte und Pflichten bestehen. Es verpflichtet den Schuldner zu einer Leistung und berechtigt den Gläubiger, diese Leistung zu verlangen. Ein Schuldverhältnis kann durch Vertrag, gesetzliche Regelung oder eine unerlaubte Handlung entstehen.

Beispiele sind ein Kaufvertrag, ein Mietvertrag oder ein Werkvertrag. Auch durch einen Schaden, den jemand verursacht, kann ein Schuldverhältnis entstehen – der Verursacher muss dann Schadensersatz leisten.

Tipp: Bei Streitigkeiten darüber, welche Pflichten aus einem Schuldverhältnis bestehen oder ob Ansprüche verjährt sind, können Rechtsanwälte helfen und die Rechtslage prüfen.

Beispiele für Schuldverhältnisse:

  • Ein Käufer zahlt den Kaufpreis, der Verkäufer liefert die Ware.

  • Ein Mieter zahlt Miete, der Vermieter stellt die Wohnung zur Verfügung.

  • Nach einem Unfall kann ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen.