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Der Schutz besonderer Personengruppen im Arbeitsrecht sichert Arbeitnehmern zu, die aufgrund bestimmter Umstände besonders gefährdet sind. Er verhindert Diskriminierung und gleicht rechtliche Nachteile aus.

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetze wie das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Mutterschutzgesetz (MuSchG), Schwerbehindertenrecht und Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regeln den Schutz.

  • Schwangere, Eltern in Elternzeit, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder genießen besondere Rechte.

  • Arbeitgeber dürfen keine Kündigungen, Versetzungen oder sonstigen Benachteiligungen ohne gesetzliche oder behördliche Zustimmung durchführen.

 

Typische Schutzrechte

  • Kündigungsschutz: Arbeitgeber benötigen die Zustimmung der Behörden oder des Betriebsrats, bevor sie besonderen Personengruppen kündigen.

  • Arbeitszeitregelungen: Schwangere und Eltern erhalten Anspruch auf angepasste Arbeitszeiten.

  • Zusatzleistungen: Schwerbehinderte Arbeitnehmer erhalten zusätzliche Urlaubstage und besondere Unterstützung.

  • Beteiligungsrechte: Betriebsratsmitglieder dürfen während ihrer Amtszeit nicht benachteiligt werden.

 

Tipp: Prüfen Sie bei Fragen zu Kündigung oder Arbeitsbedingungen Ihre Rechte als Mitglied einer besonderen Personengruppe. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie, verhindern Diskriminierung und setzen Ihre Schutzrechte durch.