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Das selbständige Beweisverfahren ermöglicht es, Beweise frühzeitig vor einem gerichtlichen Hauptverfahren zu sichern. Es dient dazu, Streitigkeiten über Tatsachen oder Schäden zu klären, bevor ein Gerichtsverfahren eröffnet wird.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundlage ist § 485 Zivilprozessordnung (ZPO).

  • Jeder Beteiligte kann ein selbständiges Beweisverfahren beantragen, wenn konkrete Tatsachen strittig sind oder Beweise gefährdet sein könnten.

  • Das Verfahren ist unabhängig vom späteren Hauptverfahren, kann aber dort als Beweis dienen.

 

Typische Anwendungsbereiche

  • Sicherung von Baumängeln vor der Bauabnahme

  • Dokumentation von Schäden nach Verkehrsunfällen

  • Begutachtung von technischen Anlagen oder Immobilien

  • Feststellung von Tatsachen, die später für Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche relevant sind

 

Tipp: Beantragen Sie ein selbständiges Beweisverfahren frühzeitig, um Beweise nicht zu verlieren. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei Antragstellung, Auswahl von Sachverständigen und Durchführung des Verfahrens.