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Unfallflucht bezeichnet das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, nachdem ein Schaden verursacht wurde. Betroffene handeln strafbar, wenn sie den Unfallort verlassen, ohne ihre Pflichten zu erfüllen. Die Vorschriften schützen Unfallopfer und erleichtern die Schadensregulierung.

Rechtliche Grundlagen

  • Nach § 142 StGB macht sich strafbar, wer den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien zu hinterlassen oder den Schaden zu melden

  • Unfallbeteiligte müssen sich verständigen, Angaben machen und bei Bedarf die Polizei informieren

  • Versicherungen können Leistungen kürzen, wenn Unfallflucht vorliegt

 

Tipp: Bleiben Sie immer am Unfallort, sichern Sie Beweise und rufen Sie die Polizei. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie, falls Ihnen Unfallflucht vorgeworfen wird, und unterstützen bei Strafverfahren und Versicherungsfragen.

Beispiele aus der Praxis

  • Ein Fahrer verursacht einen leichten Blechschaden und fährt weg; unsere Rechtsanwälte helfen, die rechtlichen Folgen zu klären

  • Bei komplexen Verkehrsunfällen unterstützen unsere Rechtsanwälte, um Strafen zu minimieren und Ansprüche korrekt durchzusetzen