+49 7322 1488781 buero@kanzlei-kuebler.biz

Unwirksame Klauseln sind Regelungen in Verträgen oder AGB, die gegen das Gesetz verstoßen oder den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Sie gelten rechtlich nicht, auch wenn sie unterschrieben wurden. Stattdessen greift dann die gesetzliche Regelung.

Besonders häufig kommen unwirksame Klauseln in:

  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Mietverträgen

  • Arbeitsverträgen

  • Online-Verträgen oder Handyverträgen vor

 

Typische Beispiele:

  • Eine Haftung wird vollständig ausgeschlossen – das ist in vielen Fällen unzulässig.

  • Eine Vertragsverlängerung erfolgt automatisch für mehrere Jahre – zu lang und damit unwirksam.

  • Ein Widerrufsrecht wird ausgeschlossen, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

Tipp: Wer glaubt, durch eine Klausel benachteiligt worden zu sein, sollte den Vertrag prüfen lassen. Rechtsanwälte für Vertragsrecht oder Verbraucherrecht erkennen schnell, ob eine Klausel unwirksam ist – und wie man sich dagegen wehren kann.

Beispiele aus der Praxis:

  • Eine Fitnessstudio-Klausel verlängert den Vertrag automatisch um 24 Monate → unzulässig.

  • Ein Online-Shop verweigert Rückgabe bei defekter Ware → Gesetz geht vor.

  • Ein Arbeitgeber verlangt pauschale Überstunden ohne Bezahlung → oft unwirksam.