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Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und stellt sicher, dass Ausschreibungen transparent, wettbewerbsorientiert und rechtskonform erfolgen. Es schützt die Interessen von Auftraggebern, Bietern und der Allgemeinheit.

Rechtliche Grundlagen

  • Die zentralen Gesetze sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen (VOB/VOL).

  • Öffentliche Auftraggeber müssen die Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Wirtschaftlichkeit einhalten.

  • Verstößt ein Auftraggeber gegen das Vergaberecht, können Bieter Vergabeklagen einreichen.

 

Typische Inhalte von Vergabeverfahren

  • Ausschreibung, Bewerbungs- und Angebotsfrist

  • Auswahl- und Zuschlagskriterien

  • Vertragsabschluss und Leistungsüberwachung

  • Möglichkeiten der Nachprüfung durch Vergabekammern oder Gerichte

 

Tipp: Prüfen Sie Ausschreibungen und Verträge genau, bevor Sie ein Angebot einreichen. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zu Vergabeverfahren, vertreten Bieterrechte und sichern Ihre Ansprüche.