Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und stellt sicher, dass Ausschreibungen transparent, wettbewerbsorientiert und rechtskonform erfolgen. Es schützt die Interessen von Auftraggebern, Bietern und der Allgemeinheit.
Rechtliche Grundlagen
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Die zentralen Gesetze sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen (VOB/VOL).
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Öffentliche Auftraggeber müssen die Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Wirtschaftlichkeit einhalten.
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Verstößt ein Auftraggeber gegen das Vergaberecht, können Bieter Vergabeklagen einreichen.
Typische Inhalte von Vergabeverfahren
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Ausschreibung, Bewerbungs- und Angebotsfrist
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Auswahl- und Zuschlagskriterien
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Vertragsabschluss und Leistungsüberwachung
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Möglichkeiten der Nachprüfung durch Vergabekammern oder Gerichte
Tipp: Prüfen Sie Ausschreibungen und Verträge genau, bevor Sie ein Angebot einreichen. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zu Vergabeverfahren, vertreten Bieterrechte und sichern Ihre Ansprüche.