Die Vergütung ist die gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Gegenleistung für eine erbrachte Leistung. Sie spielt eine zentrale Rolle in vielen Rechtsgebieten, insbesondere im Arbeitsrecht, Werkvertragsrecht, Dienstvertragsrecht und Mietrecht.
Im rechtlichen Sinne bedeutet Vergütung:
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Im Arbeitsrecht: das regelmäßige Arbeitsentgelt oder Gehalt
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Im Werkvertragsrecht: der Werklohn für ein hergestelltes Werk
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Im Dienstvertragsrecht: das Honorar für erbrachte Dienste
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Im Mietrecht: die Miete als Gegenleistung für die Überlassung von Wohnraum oder Gewerbeflächen
Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung über die Höhe der Vergütung, greift § 632 BGB: Dann gilt eine übliche Vergütung als geschuldet, sofern eine solche existiert.
Wichtig: Die Vergütung wird in der Regel nach Leistungserbringung fällig, es sei denn, vertraglich ist etwas anderes geregelt (z. B. Vorschüsse, Abschlagszahlungen).
Tipp: Bei Streit über Höhe, Fälligkeit oder Angemessenheit der Vergütung unterstützen Rechtsanwälte für Vertragsrecht, Arbeitsrecht oder Baurecht, um Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren – sei es außergerichtlich oder vor Gericht.
Beispiele aus der Praxis:
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Ein Architekt fordert eine höhere Vergütung, als ursprünglich vereinbart – die Honorarordnung ist zu prüfen.
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Ein Bauunternehmen verlangt Abschlagszahlungen, obwohl das Werk noch nicht vollständig fertiggestellt ist.
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Ein Arbeitnehmer erhält kein Gehalt trotz geleisteter Arbeit – arbeitsrechtliche Schritte können erforderlich sein.