Die Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach einer bestimmten Zeit nicht mehr durchgesetzt werden kann. Das heißt: Wer z. B. noch Geld fordert oder Schadensersatz will, muss rechtzeitig handeln – sonst verliert er sein Recht darauf, obwohl der Anspruch eigentlich besteht.
In der Regel beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Betroffene davon wusste (oder hätte wissen müssen). Es gibt aber auch abweichende Fristen, etwa bei Gewährleistung, Miete oder Schadensersatzansprüchen.
Beispiel: Wird eine Handwerkerrechnung aus dem Jahr 2022 nicht bezahlt, beginnt die Verjährung am 31.12.2022. Ab dem 01.01.2026 kann der Anspruch nicht mehr eingeklagt werden – der Schuldner kann sich dann auf Verjährung berufen.
Tipp: Wer unsicher ist, ob ein Anspruch bald verjährt, sollte rechtzeitig handeln. Rechtsanwälte können prüfen, wie lange Ansprüche noch bestehen und wie sie gesichert werden können.
Wichtig: Die Verjährung wird nicht automatisch geprüft – man muss sich ausdrücklich darauf berufen. In bestimmten Fällen kann die Frist auch gehemmt oder unterbrochen werden, z. B. durch Verhandlungen oder ein Mahnverfahren.
Beispiele zur Verjährung im Alltag:
- Rechnungen verjähren in der Regel nach 3 Jahren.
- Gewährleistung bei gekauften Sachen endet meist nach 2 Jahren.
- Bei Schadensersatz wegen Körperverletzung kann die Frist bis zu 30 Jahre betragen.