Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht umfasst alle Regelungen zu Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die keine Straftaten darstellen. Es bildet einen großen Teil des Verkehrsrechts und betrifft vor allem alltägliche Vorfälle wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Handy am Steuer. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit durch Sanktionen wie Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister oder Fahrverbote zu erhöhen.
Rechtliche Grundlagen
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Zentrale Rechtsquelle ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
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Ergänzend gelten die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG)
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Verstöße können mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten geahndet werden
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Zuständig sind die Verwaltungsbehörden und bei Einspruch die Amtsgerichte
Typische Verkehrsordnungswidrigkeiten
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Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts
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Rotlichtverstöße
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Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit, darüber Straftat)
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Handy am Steuer
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Missachtung der Vorfahrt oder Abstandsverstöße
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Verstöße gegen das Parkverbot oder Halteverbot
Folgen für Betroffene
Bereits kleinere Verstöße können Punkte im Fahreignungsregister nach sich ziehen. Bei wiederholten Verstößen drohen strengere Sanktionen. Zudem wirken sich Eintragungen oft auf die Kfz-Versicherung aus. Ein rechtzeitiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich deshalb lohnen.
Tipp: Prüfen Sie Bußgeldbescheide sorgfältig, da Messfehler oder Formfehler häufig vorkommen. Unsere Rechtsanwälte im Verkehrsrecht helfen Ihnen, Einsprüche durchzusetzen und unnötige Punkte oder Fahrverbote zu vermeiden.