Die Verkehrsunfallregulierung beschreibt den rechtlichen und finanziellen Ablauf nach einem Verkehrsunfall. Ziel ist es, die Schäden und Ansprüche aller Beteiligten schnell und korrekt zu klären – z. B. Reparaturkosten, Schmerzensgeld oder Nutzungsausfall.
Je nach Unfallhergang kann die Abwicklung über die eigene oder die gegnerische Versicherung erfolgen. Dabei wird geprüft, wer Schuld hat und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Typische Bestandteile der Unfallregulierung:
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Sachschaden (z. B. Reparatur, Wiederbeschaffungswert)
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Personenschaden (z. B. Verletzungen, Schmerzensgeld)
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Gutachterkosten, Mietwagen, Nutzungsausfall
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Haftungsquote (z. B. 100 %, 50 %) bei Teilschuld
Tipp: Wer in einen Unfall verwickelt ist, sollte möglichst früh Rechtsanwälte für Verkehrsrecht einschalten. Diese übernehmen die komplette Kommunikation mit der Versicherung und sorgen dafür, dass alle Ansprüche vollständig durchgesetzt werden – meist ohne Kostenrisiko für den Geschädigten.
Beispiele aus der Praxis:
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Die gegnerische Versicherung zahlt nur einen Teil des Schadens → rechtliche Prüfung nötig
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Ein Unfallgeschädigter fordert Schmerzensgeld und Verdienstausfall
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Die Schuldfrage ist unklar → Anwalt klärt die Haftungsverteilung