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Ein Werkvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung, bei der sich der Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk oder einen Erfolg herzustellen, während der Besteller den vereinbarten Werklohn zahlt. Typische Beispiele sind Handwerksarbeiten, Renovierungen oder Bauprojekte.

Im Gegensatz zum Dienstvertrag schuldet der Unternehmer beim Werkvertrag ein konkretes Ergebnis – zum Beispiel die fertige Reparatur eines Autos oder die Herstellung eines Möbelstücks.

Kommt es zu Mängeln, hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Viele Streitigkeiten entstehen wegen Baumängeln, Verzögerungen oder unvollständiger Arbeiten.

Tipp: Bei Konflikten über Werkverträge oder Baumängel können Rechtsanwälte für Baurecht oder Vertragsrecht helfen, Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

Beispiele für Werkverträge im Alltag:

  • Ein Maler wird beauftragt, eine Wohnung zu streichen.

  • Ein Schreiner fertigt ein maßgeschneidertes Regal an.

  • Ein Bauunternehmer errichtet ein Einfamilienhaus.