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Zinsen sind der Preis für geliehenes Geld. Wer sich Geld leiht – z. B. über einen Darlehensvertrag oder Kredit – muss dafür zusätzlich zur Rückzahlung eine Geldsumme zahlen, die sich prozentual aus dem geliehenen Betrag ergibt.

Der Zinssatz wird entweder fest im Vertrag vereinbart oder kann sich variabel nach einem Referenzzinssatz (z. B. dem EZB-Leitzins) richten.

Es gibt verschiedene Arten von Zinsen:

  • Sollzinsen: Der Betrag, den man für die Nutzung eines Kredits zahlt.

  • Habenzinsen: Die Zinsen, die man z. B. auf einem Sparkonto gutgeschrieben bekommt.

  • Verzugszinsen: Wenn eine Zahlung zu spät erfolgt, darf der Gläubiger zusätzliche Zinsen verlangen.

  • Basiszins und gesetzlicher Verzugszins: Diese sind im BGB geregelt und werden regelmäßig angepasst.

 

Tipp: Bei Streit über zu hohe Zinsen, versteckte Kosten oder fehlerhafte Zinsberechnung können Rechtsanwälte für Vertragsrecht oder Bankrecht helfen, den Sachverhalt zu prüfen und unzulässige Zinsforderungen abzuwehren.

Beispiele aus der Praxis:

  • Ein Kreditvertrag enthält einen variablen Zinssatz, der stark gestiegen ist.

  • Eine Rechnung wird nicht rechtzeitig bezahlt, der Gläubiger verlangt Verzugszinsen.

  • Eine Bank berechnet zu hohe Sollzinsen → rechtlich prüfen lassen.