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Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die einem Eigentümer oder Vermieter durch den regelmäßigen Betrieb eines Gebäudes entstehen. Sie werden oft auch als „Nebenkosten“ bezeichnet und können laut Mietvertrag auf die Mieter umgelegt werden.

Typische Betriebskosten laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind:

  • Heizung und Warmwasser

  • Wasser, Abwasser, Müllabfuhr

  • Straßenreinigung, Hausreinigung, Gartenpflege

  • Hausmeister, Aufzug, Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen

  • Gebäudeversicherung, Grundsteuer

 

Wichtig: Nicht alle Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden. Nur Betriebskosten, die im Mietvertrag ausdrücklich genannt sind, können rechtlich verlangt werden. Verwaltungskosten oder Reparaturen zählen nicht dazu.

Tipp: Bei Fragen zur Betriebskostenabrechnung, falschen Beträgen oder fehlender Transparenz unterstützen Rechtsanwälte für Mietrecht, um Nachzahlungen zu prüfen, Widerspruch einzulegen oder Rückzahlungen durchzusetzen.

Beispiele aus der Praxis:

  • Ein Mieter erhält eine Betriebskostenabrechnung mit pauschalen Posten → prüfen lassen.

  • Der Vermieter legt Verwaltungskosten um → in der Regel nicht umlagefähig.

  • Ein Mieter zahlt über Jahre zu viel, weil falsche Betriebskosten angesetzt wurden.