Elternzeit ist ein gesetzlich geregelter Zeitraum, in dem Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes von der Arbeit freigestellt werden. Sie dient dazu, sich um das Kind zu kümmern, ohne den Arbeitsplatz zu verlieren. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz, und das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.
Rechtliche Grundlagen
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Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und es betreuen
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Die Elternzeit kann bis zu drei Jahre pro Kind beansprucht werden, wobei sie auch zwischen den Eltern aufgeteilt werden kann
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Arbeitnehmer müssen die Elternzeit mindestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden
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Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz; Kündigungen sind nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich
Typische Inhalte und Regelungen
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Beginn und Ende der Elternzeit
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Aufteilung zwischen Mutter und Vater
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Teilzeitarbeit während der Elternzeit, wenn vereinbart
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Anspruch auf Rückkehr an den ursprünglichen Arbeitsplatz
Folgen für Arbeitnehmer
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Sicherer Schutz des Arbeitsplatzes während der gesamten Elternzeit
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Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten, um Familie und Beruf zu vereinbaren
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Finanzielle Unterstützung durch Elterngeld, abhängig von Einkommen und Dauer der Elternzeit
Tipp: Melden Sie Ihre Elternzeit rechtzeitig beim Arbeitgeber und planen Sie die Aufteilung frühzeitig. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie zu Ihren Rechten, helfen bei der Planung der Elternzeit und unterstützen, wenn Fragen oder Probleme mit dem Arbeitgeber auftreten.
Beispiele aus der Praxis
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Ein Vater beantragt zwei Jahre Elternzeit und arbeitet in Teilzeit, um die Kinderbetreuung zu unterstützen
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Eine Mutter möchte die Elternzeit aufteilen, um nach zwölf Monaten zurückzukehren und der Vater übernimmt die restliche Zeit
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Unsere Rechtsanwälte unterstützen Eltern, wenn der Arbeitgeber die Elternzeit nicht korrekt anerkennen möchte oder Konflikte entstehen