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Der Anspruch auf Nachbesserung gibt Käufern und Auftraggebern das Recht, eine fehlerhafte Leistung oder mangelhafte Ware korrigieren zu lassen. Er spielt sowohl beim Kaufvertrag als auch beim Werkvertrag eine wichtige Rolle. Der Vertragspartner muss also die Möglichkeit bekommen, die Mängel zu beseitigen, bevor andere Rechte wie Rücktritt oder Schadensersatz greifen.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht

  • Ein Mangel muss vorliegen, der die vereinbarte Qualität oder Funktion einschränkt

  • Der Käufer oder Auftraggeber muss den Mangel anzeigen und die Nachbesserung verlangen

  • Der Verkäufer oder Unternehmer darf den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beheben

  • Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder verweigert wird, entstehen weitere Rechte wie Minderung oder Rücktritt

 

Typische Fälle

  • Ein Händler liefert ein Elektrogerät mit Defekt, der Käufer fordert die Reparatur

  • Ein Bauunternehmer übergibt ein Haus mit Undichtigkeiten, der Bauherr verlangt Nachbesserung

  • Eine Software enthält Fehler, die der Entwickler nachträglich beheben muss

 

Tipp: Fordern Sie die Nachbesserung immer schriftlich und setzen Sie eine klare Frist. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche auf Nachbesserung durchzusetzen und rechtssicher zu formulieren.