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Das Personalvertretungs- und Mitbestimmungsrecht regelt die Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen in öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen. Es sorgt dafür, dass Beschäftigte bei wichtigen Entscheidungen ein Mitspracherecht haben und ihre Interessen vertreten werden.

Rechtliche Grundlagen

  • Für den öffentlichen Dienst gelten die Personalvertretungsgesetze der Länder oder des Bundes.

  • In Unternehmen richtet sich das Mitbestimmungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

  • Personalvertretungen und Betriebsräte erhalten Informations- und Anhörungsrechte und können in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mitwirken.

 

Typische Mitbestimmungsrechte

  • Mitbestimmung bei Arbeitszeitregelungen, Urlaubsplanung und Einführung neuer Arbeitsmethoden

  • Beteiligung bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen

  • Mitwirkung bei Umstrukturierungen, Betriebsänderungen oder Sozialplänen

  • Beratung und Kontrolle betrieblicher Maßnahmen, die die Belegschaft betreffen

 

Tipp: Prüfen Sie frühzeitig, wie Mitbestimmungsrechte umgesetzt werden. Unsere Rechtsanwälte beraten Personalvertretungen und Arbeitnehmer, sichern Rechte und unterstützen bei der Gestaltung von Vereinbarungen.