+49 7322 1488781 buero@kanzlei-kuebler.biz

Die VOF regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge für freiberufliche Dienstleistungen, wie Planungs-, Beratungs- oder Ingenieurleistungen. Sie stellt sicher, dass Ausschreibungen transparent, fair und wettbewerbsorientiert durchgeführt werden.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundlage war die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) als Verwaltungsvorschrift.

  • Bei öffentlichen Aufträgen gelten die Prinzipien der Gleichbehandlung, Transparenz und wirtschaftlichen Mittelverwendung.

  • Die VOF gilt insbesondere für Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Freiberufler, die öffentliche Leistungen erbringen.

 

Typische Inhalte von VOF-Ausschreibungen

  • Bekanntmachung von Leistungen und Ausschreibungsfristen

  • Eignungsprüfung von Bewerbern

  • Kriterien zur Auswahl des besten Angebots

  • Vertragsabschluss und Leistungsüberwachung

 

Tipp: Prüfen Sie Ausschreibungsunterlagen sorgfältig, bevor Sie ein Angebot einreichen. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zu VOF-Verfahren, vertreten Ihre Interessen als Freiberufler und sichern Ihre Ansprüche.