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[ Rechtsanwälte Kübler Fachanwaltskanzlei ]

Ihre Anwälte für Verwaltungsrecht

Allgemein

Baurecht

Gewerbe­recht

Polizei- & Ordnungs­recht

Beamten­recht & öffentliches Dienst­recht

Sozial­rechtliche Verwaltungs­akte

Präventive Beratung & Vertretung

[ Verwaltungsrecht ]

Kompetent in sämtlichen Fragen

Verwaltungs­recht umfasst alle Rechts­beziehungen zwischen Bürgern, Unternehmen oder anderen Institutionen und dem Staat. Unsere Anwälte Sie kompetent in sämtlichen Fragen des Verwaltungs­rechts. Wir unterstützen Privat­personen, Unternehmen, Organisationen sowie Angehörige des öffentlichen Dienstes, die mit behördlichen Entscheidungen konfrontiert sind.

Dabei legen wir großen Wert auf eine verständliche Beratung für juristische Laien und eine professionelle Vertretung Ihrer Interessen. Ob vorbeugende Beratung oder engagierte Vertretung in Widerspruchs- und Klage­verfahren – wir stehen an Ihrer Seite, um Ihre Rechte gegenüber Behörden durch­zusetzen.

[ Allgemeines Verwaltungsrecht ]

Privat & Unternehmen

Das allgemeine Verwaltungs­recht bildet die Grundlage für das Handeln von Ämtern und Behörden. Behördliche Entscheidungen – meist in Form von Verwaltungs­akten (zum Beispiel Bescheide oder Anordnungen) – müssen stets recht­mäßig und verhältnis­mäßig sein. Bürger und Unternehmen haben das Recht, gleich­behandelt zu werden, und will­kürliches Verwaltungs­handeln ist unzulässig. Kommt es dennoch zu Konflikten mit einer Behörde, stehen wir Ihnen zur Seite: Wir prüfen Bescheide auf ihre Recht­mäßigkeit, klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und helfen Ihnen, unberechtigte Forderungen oder Auflagen abzuwehren. Sollte eine Behörde Maßnahmen wie Zwangs­gelder, Zwangs­räumungen oder andere Zwangs­mittel androhen, können wir ein­schätzen, ob diese zulässig sind, und geeignete Schritte einleiten, um Ihre Interessen zu wahren.

[ Baurecht ]

… komplexe rechtliche Anforderungen

Das öffentliche Bau­recht regelt alle Fragen rund ums Bauen und die Nutzung von Grund­stücken. Gerade beim Bau eines Hauses oder eines Gewerbe­objekts kommt es häufig zu komplexen recht­lichen Anforderungen und Auflagen durch die Bau­ämter. Wir unterstützen Bau­herren und Grundstücks­eigentümer dabei, ihre Bau­vorhaben rechts­sicher um­zusetzen und begleiten sie im Umgang mit der Bau­behörde. Im Konflikt­fall – etwa wenn eine Bau­genehmigung verweigert wird oder nach­träglich Maßnahmen angeordnet werden – setzen wir uns für Ihre Rechte ein. Typische Themen im Bau­recht sind unter anderem:
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Baugenehmigungen:
Beratung beim Beantragen von Baugenehmigungen und Vertretung, wenn eine beantragte Genehmigung zu Unrecht versagt oder mit unverhältnismäßigen Auflagen erteilt wurde. Wir prüfen Bescheide der Bauaufsichtsbehörde und legen bei Bedarf Widerspruch ein, damit Ihr Bauprojekt doch noch realisiert werden kann.

Nutzungsuntersagungen:
Rechtliche Hilfe bei behördlichen Verboten der Nutzung einer baulichen Anlage. Wenn Ihnen die weitere Nutzung Ihres Gebäudes oder Ihrer Räume untersagt wird (etwa wegen angeblich fehlender Genehmigung oder baurechtswidriger Nutzung), prüfen wir die Rechtsgrundlage und wehren unberechtigte Nutzungsuntersagungen ab. Durch effektiven Rechtsbeistand können wir oft erreichen, dass Sie Ihr Eigentum weiterhin wie gewünscht nutzen dürfen.

Rückbauverfügungen:
Verteidigung gegen Abriss- oder Rückbauverfügungen. Wird von der Behörde angeordnet, dass eine bereits errichtete bauliche Anlage ganz oder teilweise beseitigt werden muss, unterstützen wir Sie dabei, diese Verfügung anzufechten. Wir überprüfen, ob die Rückbauanordnung rechtmäßig ist, und ergreifen gegebenenfalls rechtliche Schritte, um den Erhalt Ihres Bauwerks zu ermöglichen.

[ Gewerberecht ]

Alle gewerbe­rechtlichen Frage­stellungen

Im Gewerbe­recht geht es um die Ausübung von gewerb­lichen Tätig­keiten und die dafür erforder­lichen Erlaub­nisse und Auflagen. Unternehmen und Selbst­ändige sehen sich hier mit verschiedenen Genehmigungs­pflichten konfrontiert – von der Anmeldung eines Gewerbes über spezielle Erlaub­nisse (z. B. Gaststätten­konzession, Handwerks­karten) bis hin zur Über­wachung der Zuverlässig­keit des Gewerbe­treibenden. Wir beraten Sie umfassend zu allen gewerbe­recht­lichen Frage­stellungen, damit Ihr Betrieb rechts­sicher läuft. Sollte eine Behörde Ihre Gewerbe­tätigkeit ein­schränken oder untersagen wollen, setzen wir uns entschlossen für Ihre unter­nehmerischen Interessen ein. In diesem Bereich unterstützen wir Sie insbesondere bei:
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Gewerbe­untersagung:
Abwehr von behördlichen Untersagungs­verfügungen. Eine Gewerbe­untersagung kann drohen, wenn die Behörde Ihnen die gewerb­liche Tätigkeit aufgrund angeblicher Unzuverlässig­keit (z. B. Steuer­schulden oder Verstöße gegen Auflagen) verbieten will. Wir prüfen die Recht­mäßigkeit einer solchen Verfügung und ergreifen Wider­spruch oder klagen, damit Sie Ihr Gewerbe weiterhin ausüben können.

Genehmigungs­pflichten:
Beratung rund um die Erlaubnis­pflichten für bestimmte Gewerbe. Viele Tätig­keiten erfordern besondere Genehmi­gungen oder Anzeigen bei der Behörde (etwa im Gast­stätten­recht, Bewachungs­gewerbe oder Handwerk). Wir helfen Ihnen bereits präventiv, alle nötigen Anträge korrekt zu stellen, und unterstützen Sie, falls eine Gewerbe­genehmigung abgelehnt oder mit Auflagen versehen wird.

Zuverlässig­keit:
Unterstützung bei der Prüfung der gewerbe­rechtlichen Zuverlässig­keit. Die persönliche und finanzielle Zuverlässig­keit von Geschäfts­inhabern spielt im Gewerbe­recht eine große Rolle. Sollten Ihnen Behörden mangelnde Zuverlässig­keit vorwerfen, etwa wegen Einträgen im Führungs­zeugnis oder wirtschaft­licher Schwierig­keiten, vertreten wir Sie, um diese Bedenken aus­zuräumen. Wir zeigen Wege auf, wie Sie Ihre Zuverlässig­keit nachweisen können, und schützen so Ihre beruf­liche Existenz.

[ Polizei- & Ordnungsrecht ]

Privat & Unternehmen

Das Polizei- und Ordnungsrecht umfasst alle Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. Behörden (wie Polizei oder Ordnungsämter) können im Ernstfall einschneidende Anordnungen treffen, um Gefahren für die Allgemeinheit oder Einzelne abzuwehren. Bürger und Unternehmer können hiervon betroffen sein, zum Beispiel durch Auflagen für Veranstaltungen, Durchsuchungsanordnungen, Betriebsschließungen oder sonstige ordnungsbehördliche Verfügungen. In solchen Situationen ist es wichtig, die Rechtsmäßigkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Wir beraten und vertreten Sie, wenn Sie von polizeilichen oder ordnungsbehördlichen Maßnahmen betroffen sind, und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Häufige Fallgestaltungen im Polizei- und Ordnungsrecht sind:
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Maßnahmen der Gefahrenabwehr:
Überprüfung und Anfechtung von ordnungsbehördlichen Verfügungen. Wird Ihnen z.B. per Ordnungsverfügung aufgegeben, bestimmte Handlungen zu unterlassen oder Gefahrenquellen zu beseitigen (etwa Sicherungsmaßnahmen an Ihrem Grundstück vorzunehmen), überprüfen wir, ob diese Anordnung rechtmäßig und notwendig ist. Unverhältnismäßige oder rechtsfehlerhafte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr können wir mit rechtlichen Schritten (Widerspruch/Eilantrag) abwenden.

Platzverweise und Aufenthaltsverbote:
Rechtliche Unterstützung bei polizeilichen Platzverweisen. Wenn Ihnen die Polizei oder das Ordnungsamt beispielsweise bei Demonstrationen, Veranstaltungen oder in innerstädtischen Bereichen ein zeitweiliges Aufenthaltsverbot oder einen Platzverweis erteilt, können Sie sich dagegen wehren. Wir klären, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt waren, und vertreten Ihre Rechte, damit Sie unberechtigte Einschränkungen Ihrer Bewegungsfreiheit nicht hinnehmen müssen.

Bußgeldbescheide:
Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Bei Verstößen gegen Ordnungsvorschriften (zum Beispiel Lärmschutz, Sicherheitspflichten, Corona-Verordnungen oder sonstige Satzungen) drohen häufig Bußgeldbescheide. Wir prüfen den Bescheid und die zugrundeliegenden Vorwürfe. Ist der Bußgeldbescheid ungerechtfertigt oder fehlerhaft, legen wir Einspruch ein und vertreten Sie im Verfahren, um unnötige Geldstrafen von Ihnen abzuwenden.

[ Beamtenrecht & öffentliches Dienstrecht ]

Wir setzen Ihre Ansprüche effektiv durch!

Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes (z. B. Berufs- und Zeit­soldaten, Richter oder Angestellte im öffentlichen Dienst) unterliegen besonderen recht­lichen Regelungen. Das Beamten­recht und öffentliche Dienst­recht regelt die Rechte und Pflichten dieser Personen im Verhältnis zu ihrem Dienst­herrn (Staat oder Kommune). Wir beraten und vertreten Beamte sowie Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in allen Status- und Dienst­recht­lichen Angelegen­heiten. Dabei kennen wir die besonderen Verfahrens­wege im öffentlichen Dienst (z. B. oft ein vor­geschaltetes Wider­spruchs­verfahren und Klage vor dem Verwaltungs­gericht) und setzen Ihre Ansprüche effektiv durch. Zu unseren Tätigkeits­feldern in diesem Bereich zählen insbesondere:
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Versetzung und Um­setzungen:
Rechtlicher Beistand bei Versetzungen an einen anderen Dienst­ort oder der Um­setzung auf einen anderen Dienst­posten. Wenn Sie mit einer Versetzungs­verfügung nicht einverstanden sind oder diese für unrecht­mäßig halten, prüfen wir die Erfolgs­aussichten eines Wider­spruchs. Wir helfen, Ihre persönlichen Belange geltend zu machen, und sorgen dafür, dass die Vorgaben (z. B. Beteiligung des Personal­rats, Fürsorge­pflicht des Dienst­herrn) eingehalten werden.

Disziplinar­verfahren:
Verteidigung in disziplinar­rechtlichen Angelegen­heiten. Bei Pflicht­verletzungen im Dienst können Disziplinar­maßnahmen drohen – von einem Verweis bis zur Entfernung aus dem Dienst. In einem laufenden Disziplinar­verfahren unterstützen wir Sie dabei, sich effektiv zu verteidigen. Wir achten darauf, dass das Verfahren fair abläuft, und legen gegen unverhält­nismäßige Disziplinar­maßnahmen Rechts­mittel ein.

Konkurrenten­klage:
Vertretung in beamten­rechtlichen Konkurrenten­streitig­keiten. Wenn es um Beförderungen oder die Besetzung von Beförderungs­stellen geht, haben Beamte einen Anspruch auf eine rechts­fehlerfreie Auswahl­entscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Fühlen Sie sich bei einer Beförderung über­gangen oder benach­teiligt, prüfen wir Ihre Chancen mit einer Konkurrenten­klage. Wir machen Ihre Rechte geltend, damit eine Beförderungs­entscheidung gerichtlich überprüft und ggf. korrigiert wird.

[ Sozialrechtliche Verwaltungsakte ]

Wir stehen an Ihrer Seite!

Viele Entscheidungen im Sozial­recht werden durch Verwaltungs­akte von Behörden getroffen und können für die Betroffenen erhebliche Auswirkungen auf ihren Alltag und ihre finanzielle Absicherung haben. Hierzu zählen Bescheide von Stellen wie der Pflege­kasse. Oft sind diese Bescheide komplex und für Laien schwer verständlich – Fehler oder unberechtigte Ablehnungen können schwer­wiegende Folgen haben. In solchen Fällen ist es wichtig, schnell zu reagieren. Wir unterstützen Sie in diesen Bereichen des Sozial­verwaltungs­rechts, um Ihnen zu den Leistungen zu verhelfen, die Ihnen zustehen. Typische Beispiele sind:
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Pflege­kasse:
Unterstützung bei Streitigkeiten mit der Pflege­versicherung. Wird z. B. ein Antrag auf Pflege­leistungen abgelehnt oder der Pflege­grad niedriger festgesetzt als erwartet, helfen wir Ihnen, Wider­spruch einzu­legen. Wir sorgen dafür, dass medizinische Gutachten korrekt bewertet werden und legen erforderlichen­falls Klage ein, damit pflege­bedürftige Menschen die angemessene Versorgung und finanzielle Unter­stützung be

[ Präventive Beratung & Vertretung ]

… in Widerspruchs- & Klageverfahren

Unser Anspruch ist es, Konflikte mit Behörden möglichst früh­zeitig zu ent­schärfen oder ganz zu vermeiden. Daher bieten wir präventive Beratung an, bevor überhaupt eine belastende Entscheidung ergeht. Schon im Vorfeld unterstützen wir Sie bei Anträgen und im Kontakt mit Behörden – zum Beispiel indem wir Ihren Antrag auf eine Genehmigung recht­lich überprüfen, mit Ihnen zusammen Stellung­nahmen erarbeiten oder bei Anhörungs­verfahren beraten. Eine früh­zeitige anwalt­liche Begleitung kann oft verhindern, dass es später zu einem Streit­fall kommt, oder schafft zumindest die besten Voraus­setzungen, um im Ernst­fall erfolg­reich zu sein.
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Falls Sie bereits einen negativen Bescheid erhalten haben, übernehmen wir die Vertretung im Wider­spruchs­verfahren. Gegen viele Verwaltungs­akte kann innerhalb kurzer Fristen (oft ein Monat ab Zustellung) Wider­spruch eingelegt werden. Wir sorgen dafür, dass alle Formalitäten eingehalten werden und begründen den Wider­spruch juristisch fundiert, um die Behörde zur Über­prüfung und Korrektur ihrer Entscheidung zu bewegen. In dieser Phase besteht die Chance, dass der Konflikt außer­gerichtlich gelöst wird und Sie doch noch zu Ihrem Recht kommen, ohne vor Gericht ziehen zu müssen.

Lässt sich auf Behörden­seite keine Einigung erzielen oder bleibt der Wider­spruch erfolg­los, scheuen wir nicht den Gang vor Gericht. Wir vertreten Sie engagiert im Klage­verfahren vor dem Verwaltungs­gericht (bzw. dem zuständigen Sozial- oder Finanz­gericht, soweit erforderlich). In der gericht­lichen Auseinander­setzung machen wir Ihre Rechte mit Nach­druck geltend, stellen sicher, dass Ihre Argumente Gehör finden, und greifen auf unsere Erfahrung im Verfahrens­recht zurück. Bei dringenden Angelegen­heiten nutzen wir zudem die Möglichkeit des einst­weiligen Rechts­schutzes (Eilver­fahren), um z. B. aufschiebende Wirkung eines Wider­spruchs zu erreichen oder vorläufige Leistungen zu sichern, bis das Gericht entschieden hat.

Fazit:
Ob präventive Beratung, Wider­spruchs­verfahren oder Klage vor Gericht – wir bieten Ihnen im Verwaltungs­recht umfassende Unterstützung. Wir kennen die Heraus­forderungen im Umgang mit Ämtern und Behörden und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte effektiv durch­zusetzen. Zögern Sie nicht, uns früh­zeitig ein­zu­schalten – je eher Sie recht­lichen Rat ei

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Wir lassen Sie nicht allein, wenn der Staat entscheidet – Ihre Rechte sind unser Einsatz.