[ Den Streitgegenstand benennen ]
Was ist konkret passiert?
Ordnen Sie Ihr Anliegen zunächst einem konkreten Vorgang zu:
- Beschluss der Eigentümerversammlung
- Hausgeld oder Sonderumlage
- Verteilung von Kosten
- Erhaltung oder Veränderung des Gemeinschaftseigentums
- Nutzung gemeinschaftlicher Flächen
- Auskunft oder Maßnahme der Verwaltung
Für die rechtliche Einordnung und die möglichen Beratungswege führt Sie der folgende Link zur zuständigen WEG-Leistungsseite.
[ Beschluss und Datum festhalten ]
Wortlaut statt Vermutungen
Ein als fehlerhaft empfundener Beschluss ist nicht automatisch wirkungslos. § 23 Absatz 4 WEG unterscheidet Nichtigkeit und Anfechtbarkeit. Soweit kein Nichtigkeitsgrund vorliegt, bleibt ein Beschluss gültig, bis ihn ein rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt.
Halten Sie für die Prüfung fest:
- das Datum der Beschlussfassung
- den genauen Beschlusswortlaut
- den Tagesordnungspunkt in der Einladung
- den konkreten Grund Ihrer Zweifel
Einwände sollten anhand dieser Unterlagen geprüft werden. Eine pauschale Aussage, dass ein Beschluss unwirksam sei, reicht dafür nicht aus.
[ Unterlagen zusammenstellen ]
Diese Dokumente helfen
bei der Einordnung
Stellen Sie die zu Ihrem Anliegen passenden Dokumente zusammen:
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Einladung, Beschlusswortlaut und Versammlungsprotokoll
- Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Zahlungsaufforderung
- Schriftwechsel mit Gemeinschaft oder Verwaltung
- Fotos oder Gutachten bei einem Sachschaden
Benennen Sie fehlende Dokumente. Wohnungseigentümer können nach § 18 Absatz 4 WEG von der Gemeinschaft Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen.
[ Fristen früh klären ]
Mit dem Beschlussdatum beginnen
Für eine Anfechtungsklage bestimmt § 45 WEG:
- Die Klage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden.
- Sie muss innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung begründet werden.
Warten Sie mit der Prüfung nicht auf das Protokoll. Die Fristberechnung und eine mögliche Wiedereinsetzung bei versäumter Frist müssen gesondert geprüft werden. Wiedereinsetzung ist kein automatischer Fristaufschub.
[ Das eigene Ziel benennen ]
Was soll sich ändern?
Formulieren Sie möglichst konkret, was Sie erreichen möchten:
- einen bestimmten Beschluss rechtlich prüfen lassen
- eine Kostenforderung nachvollziehen
- fehlende Verwaltungsunterlagen einsehen
- eine bislang ausbleibende Maßnahme klären
Das gewünschte Ergebnis bestimmt, welche Unterlagen und Fragen für das erste Gespräch besonders wichtig sind.
[ Das erste Gespräch vorbereiten ]
Anlass, Verlauf und offene Fragen
Für das erste Gespräch hilft eine kurze Übersicht:
- Welcher konkrete Vorgang ist streitig?
- Welche Beschluss- oder Zahlungsdaten sind bekannt?
- Welche Erklärungen wurden bereits abgegeben?
- Welche Unterlagen fehlen noch?
[ WEG-Beratung in Giengen und Heidenheim ]
Ihr Anliegen geordnet besprechen
Kübler Rechtsanwälte berät bei WEG-Konflikten in Giengen und Heidenheim. Schildern Sie beim Rückrufwunsch kurz Ihren Anlass und teilen Sie ein bekanntes Beschlussdatum mit. Die Kanzlei klärt mit Ihnen die nächsten Schritte.
[ Ihre Rolle im Konflikt ]
Aus wessen Sicht fragen Sie an?
Benennen Sie, in welcher Rolle Sie anfragen:
- als Wohnungseigentümer
- für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- als Mitglied des Verwaltungsbeirats
Geben Sie außerdem an, welche weiteren Beteiligten vom Konflikt betroffen sind. Das hilft der Kanzlei, die Anfrage und mögliche Interessenkonflikte einzuordnen.