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[ Baurecht ]

Bauhandwerkersicherung nach 650f BGB: Rechte sichern

Wenn ein Auftraggeber Zahlungen hinauszögert, müssen Bauunternehmen nicht blind weiter vorleisten. Die Bauhandwerkersicherung verschiebt das Ausfallrisiko zurück dorthin, wo es hingehört.

Andreas KüblerAndreas KüblerFachanwalt Bau- und ArchitektenrechtBau- und Architektenrecht

Kübler Rechtsanwälte: Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB für Auftragnehmer prüfen
Aktualisiert: 6. Juli 2026Fachlich geprüft von Andreas KüblerLesezeit: 7 Min
Fachanwalt für ArbeitsrechtBau-, Immobilien- und Mietrecht klar eingeordnetFristen und Beweissicherung im Blick
[ Kurz beantwortet ]

Die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB gibt Auftragnehmern am Bau einen starken Hebel: Sie können vom Besteller Sicherheit für die noch nicht gezahlte Vergütung verlangen, auch für Nachträge und zuzüglich zehn Prozent Nebenforderungen. Reagiert der Besteller trotz angemessener Frist nicht, kann der Unternehmer die Leistung verweigern oder kündigen. Wichtig sind die richtige Anspruchshöhe, eine klare Fristsetzung, die Ausnahmen des Gesetzes und eine saubere Dokumentation, damit aus dem Sicherungsverlangen kein eigener Vertragsstreit wird.

Dieser Beitrag erklärt die Bauhandwerkersicherung nach 650f BGB aus Sicht von Auftragnehmern: Anspruch, Höhe, Frist, Kosten, Bürgschaft und Vorgehen bei verweigerter Sicherheit.

Projektfall

Ein Bauunternehmen ist mit Rohbauarbeiten beauftragt. Nach mehreren Abschlägen stocken die Zahlungen, gleichzeitig verlangt der Auftraggeber weitere Vorleistungen und stellt Nachträge infrage. Der Betrieb soll Material bestellen, Nachunternehmer bezahlen und weiterbauen, ohne zu wissen, ob die offene Vergütung gesichert ist. Statt weiter aus eigener Liquidität vorzufinanzieren, lässt der Unternehmer prüfen, ob er Sicherheit nach § 650f BGB verlangen kann.

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Bauhandwerkersicherung nach 650f BGB: Was sie leistet

Die Bauhandwerkersicherung nach 650f BGB schützt den Unternehmer vor dem klassischen Bau-Risiko: Er leistet vor, der Auftraggeber zahlt spät oder gar nicht. Das Gesetz gibt dem Auftragnehmer deshalb einen Anspruch auf Sicherheit für die vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung.

Für Bauunternehmen ist dieser Anspruch besonders wichtig, wenn Liquiditätsdruck entsteht: Abschläge bleiben offen, Nachträge werden verzögert, Mängel werden vorgeschoben oder der Auftraggeber fordert weitere Leistungen, ohne selbst Sicherheit zu geben. Die baurechtliche Einordnung der Kanzlei finden Sie unter Anwalt für Baurecht und Architektenrecht.

§ 650f BGB (sinngemäß)

Der Unternehmer kann vom Besteller Sicherheit für die vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung verlangen. Nebenforderungen sind mit zehn Prozent des zu sichernden Vergütungsanspruchs anzusetzen. Leistet der Besteller die Sicherheit trotz angemessener Frist nicht, kann der Unternehmer die Leistung verweigern oder den Vertrag kündigen.

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[ Einfach erklärt ]

Bauhandwerkersicherung einfach erklärt: Der Auftragnehmer sagt nicht „zahl sofort alles“, sondern „stelle eine Sicherheit, damit meine offene Vergütung nicht ausfällt“. Häufig geschieht das durch eine Bankbürgschaft oder eine vergleichbare Sicherheit.

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Wer hat Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherung?

Anspruchsberechtigt ist der Unternehmer, der ein Bauwerk, eine Außenanlage oder einen Teil davon herstellt, wiederherstellt, beseitigt oder umbaut. Auch Planungsleistungen können im Zusammenhang mit einem Bauwerk erfasst sein. Für die Praxis im Bauunternehmen geht es meist um offene Werklohnansprüche aus einem laufenden Bauvertrag.

Nicht jeder Auftrag ist gleich. Zu prüfen sind insbesondere:

  • Liegt ein Bauvertrag oder bauwerksbezogene Leistung vor?
  • Welche Vergütung ist vereinbart und noch nicht gezahlt?
  • Sind Nachträge oder Zusatzaufträge einzubeziehen?
  • Ist der Besteller von einer gesetzlichen Ausnahme erfasst?
  • Wurde bereits Sicherheit gestellt oder anderweitig gesichert?

Die Bauhandwerkersicherung 650f BGB ist kein Ersatz für eine saubere Abrechnung. Sie setzt voraus, dass der Sicherungsbetrag nachvollziehbar berechnet wird.

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Wie hoch ist die Bauhandwerkersicherung gemäß § 650f BGB?

Die Höhe richtet sich nach der vereinbarten und noch nicht gezahlten Vergütung. Dazu können auch Zusatzaufträge und Nachträge gehören, wenn sie vergütungsrelevant sind. Nebenforderungen werden gesetzlich mit zehn Prozent des zu sichernden Vergütungsanspruchs angesetzt.

Beispiel: Sind aus einem Bauvertrag noch 180.000 Euro offen, kann die Sicherheit grundsätzlich auf diese offene Vergütung zuzüglich zehn Prozent Nebenforderungen berechnet werden. Daraus ergibt sich ein Sicherungsverlangen von 198.000 Euro. Ob alle Positionen in dieser Höhe tragfähig sind, hängt vom Vertrag, Leistungsstand und Nachtragslage ab.

[ Praxistipp ]

Berechnen Sie den Sicherungsbetrag nicht nur aus dem Bauch heraus. Legen Sie Vertragsvergütung, bereits gezahlte Abschläge, offene Nachträge und noch ausstehende Leistungen offen. Ein zu pauschales Sicherungsverlangen liefert dem Auftraggeber unnötige Angriffsfläche.

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Welche Frist ist angemessen?

§ 650f BGB verlangt eine angemessene Frist zur Stellung der Sicherheit. Welche Frist angemessen ist, hängt von Höhe, Projektlage und Art der verlangten Sicherheit ab. In der Baupraxis werden häufig kurze Fristen gesetzt, weil der Auftragnehmer nicht weiter ungesichert vorleisten soll. Zu kurz darf die Frist aber nicht sein, sonst entsteht Streit über die Wirksamkeit des weiteren Vorgehens.

Wichtig ist der Inhalt des Schreibens:

  • Vertrag und Projekt klar bezeichnen.
  • Sicherungsbetrag nachvollziehbar berechnen.
  • Art der akzeptierten Sicherheit benennen.
  • Frist mit konkretem Datum setzen.
  • Rechtsfolgen bei Nichtstellung ankündigen.
  • Zugang des Schreibens dokumentieren.

Was ist eine Bürgschaft gemäß § 650f BGB?

Eine Bürgschaft ist eine typische Form der Sicherheit. § 650f BGB nennt als taugliche Sicherheit insbesondere eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Für Auftragnehmer zählt, dass der Bürgschaftstext den Sicherungszweck trifft und keine unnötigen Einschränkungen enthält. Für Auftraggeber zählt, dass die Sicherheit werthaltig ist.

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Was passiert, wenn der Besteller keine Sicherheit stellt?

Stellt der Besteller trotz angemessener Frist keine Sicherheit, hat der Unternehmer zwei zentrale Reaktionsmöglichkeiten: Er kann die Leistung verweigern oder den Vertrag kündigen. Beide Schritte sind scharf und sollten nicht reflexartig ausgelöst werden. Vor allem muss klar sein, dass das Sicherungsverlangen wirksam war.

[ Nicht vorschnell stoppen ]

Eine unberechtigte Arbeitseinstellung kann erhebliche Gegenansprüche auslösen. Prüfen Sie deshalb vor Leistungsstopp oder Kündigung, ob Anspruch, Frist, Betrag und Zugang belastbar sind.

Kündigt der Unternehmer nach nicht gestellter Sicherheit, bleibt der Vergütungsanspruch nicht einfach in voller Höhe stehen. Für nicht erbrachte Leistungen sind ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb zu berücksichtigen; gesetzlich wird vermutet, dass dem Unternehmer fünf Prozent der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zustehen. Gerade bei größeren Projekten muss dieser Schritt strategisch vorbereitet werden.

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Wer trägt die Kosten für die Bauhandwerkersicherung?

Das Gesetz sieht vor, dass der Unternehmer dem Besteller die üblichen Kosten der Sicherheitsleistung bis zu zwei Prozent für das Jahr erstatten muss. Das gilt nicht, soweit Sicherheit wegen Einwendungen des Bestellers aufrechterhalten werden muss und sich diese Einwendungen als unbegründet erweisen. Praktisch geht es häufig um Aval- oder Bürgschaftskosten. Diese Kostenfrage ändert aber nichts daran, dass die Sicherheit den offenen Vergütungsanspruch absichern soll.

[ Kosten nicht mit Anspruch verwechseln ]

Auftraggeber wenden gelegentlich ein, eine Bürgschaft koste Geld. Das ist richtig, beseitigt aber den Sicherungsanspruch nicht. Zu prüfen ist getrennt: Besteht der Anspruch auf Sicherheit, welche Sicherheit ist tauglich und welche Kosten sind nach dem Gesetz zu tragen?

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Ausnahmen: Wann § 650f BGB nicht greift

Die Bauhandwerkersicherung ist stark, aber nicht grenzenlos. Sie gilt nicht gegenüber bestimmten insolvenzfesten öffentlichen Bestellern. Außerdem greift sie bei Verbraucherbauverträgen und Bauträgerverträgen mit Verbrauchern grundsätzlich nicht; eine Sonderkonstellation kann bestehen, wenn ein zur Verfügung über Finanzierungsmittel ermächtigter Baubetreuer eingeschaltet ist. Diese Ausnahmen müssen früh geprüft werden, bevor ein Sicherungsverlangen verschickt wird.

Gerade bei gemischten Konstellationen ist Vorsicht geboten: privater Auftraggeber, gewerbliche Projektgesellschaft, öffentlicher Auftraggeber, Bauträgerstruktur oder Generalunternehmerkette. Die rechtliche Einordnung entscheidet, ob § 650f BGB der richtige Hebel ist.

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Checkliste: Sicherungsverlangen nach § 650f BGB vorbereiten

[ Bauhandwerkersicherung sauber verlangen ]

Vertrag prüfen: Bauvertrag, Leistungsumfang, Auftraggeber und Ausnahmen.

Offene Vergütung berechnen: Vertragssumme, Abschläge, Nachträge, Zusatzaufträge.

Nebenforderungen einbeziehen: Zehn-Prozent-Ansatz nach § 650f BGB berücksichtigen.

Bereits gestellte Sicherheiten abziehen oder einordnen.

Sicherheit konkret benennen: Bürgschaft, Garantie oder andere taugliche Sicherheit.

Angemessene Frist mit Datum setzen.

Rechtsfolgen formulieren: Leistungsverweigerung oder Kündigung nicht nur andeuten.

Zugang dokumentieren und Reaktion des Auftraggebers sichern.

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Aufbau eines Sicherungsverlangens

Ein Muster für eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB sollte nicht blind verschickt werden. Der Aufbau ist aber immer ähnlich: Zuerst wird der Bauvertrag bezeichnet, dann die offene Vergütung mit Nachträgen und Nebenforderungen berechnet, anschließend wird eine taugliche Sicherheit verlangt und eine angemessene Frist gesetzt. Am Ende sollten die gesetzlichen Folgen klar benannt werden: Leistungsverweigerung oder Kündigung, wenn die Sicherheit nicht rechtzeitig gestellt wird.

Wichtig ist die Sprache: Das Schreiben muss bestimmt genug sein, damit der Auftraggeber weiß, welche Sicherheit in welcher Höhe verlangt wird. Gleichzeitig sollte es keine überhöhten Beträge oder unklare Drohungen enthalten. Gerade bei laufenden Baustellen entscheidet dieser Text darüber, ob der nächste Schritt rechtlich trägt.

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Häufige Fragen zur Bauhandwerkersicherung

Wer hat Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherung?

Grundsätzlich der Unternehmer, der bauwerksbezogene Leistungen erbringt und für offene Vergütung Sicherheit verlangt. Ob der konkrete Vertrag darunter fällt, hängt vom Leistungsinhalt und den gesetzlichen Ausnahmen ab.

Wie hoch ist die Bauhandwerkersicherung gemäß § 650f BGB?

Sie richtet sich nach der vereinbarten und noch nicht gezahlten Vergütung. Nebenforderungen werden mit zehn Prozent angesetzt. Bereits gezahlte Abschläge und vorhandene Sicherheiten sind bei der Berechnung zu berücksichtigen.

Wer trägt die Kosten für die Bauhandwerkersicherung?

Der Unternehmer hat dem Besteller die üblichen Kosten der Sicherheit bis zu zwei Prozent für das Jahr zu erstatten. Das betrifft vor allem Kosten einer Bürgschaft oder vergleichbaren Sicherheit; bei unbegründeten Einwendungen des Bestellers kann die Kostentragung anders zu beurteilen sein.

Kann ich ein Muster für § 650f BGB verwenden?

Ein Muster kann bei Struktur und Pflichtangaben helfen. Es ersetzt aber keine Prüfung von Auftrag, offener Vergütung, Nachträgen, Ausnahmen und angemessener Frist. Fehler im Sicherungsverlangen können die weiteren Rechte schwächen.

Ist § 650f BGB ein Trick gegen zahlungsunwillige Auftraggeber?

Nein. Es geht nicht um einen Trick, sondern um einen gesetzlichen Sicherungsanspruch. Der Hebel wirkt gerade deshalb stark, weil er sauber begründet, berechnet und fristgebunden eingesetzt werden muss.

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Fazit: Sicherung verlangen, bevor die Vorleistung kippt

Die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB ist einer der stärksten Hebel für Bauunternehmen, wenn offene Vergütung und weitere Vorleistung auseinanderlaufen. Wer rechtzeitig Sicherheit verlangt, muss nicht warten, bis der Auftraggeber zahlungsunfähig wird oder die Forderung im Streit untergeht.

Kübler Rechtsanwälte prüfen, ob Sie eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB verlangen können, berechnen den Sicherungsbetrag und bereiten das weitere Vorgehen bei verweigerter Sicherheit vor. Lassen Sie Ihre Position prüfen, bevor Sie weiter ungesichert vorleisten.

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Rechtsgrundlagen

Rechtsquellen zu diesem Beitrag

  1. § 650f BGB (sinngemäß)
Andreas Kübler
Einordnung von

Andreas Kübler

Andreas Kübler ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründer der Kanzlei Kübler Rechtsanwälte. Mehrere Unternehmen und Unternehmensgruppen der Bau- und Immobilienwirtschaft lassen sich laufend von ihm beraten; er kennt die Praxis beider Seiten, die der Bauenden und die ihrer Auftraggeber.