Die Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie soll wirtschaftliche Nachteile ausgleichen, die durch den Verlust des Arbeitsplatzes entstehen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen – dennoch wird sie häufig im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren oder Aufhebungsverträgen vereinbart.
Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
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Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch, wenn ein Arbeitnehmer gekündigt wird
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In der Praxis entsteht ein Abfindungsanspruch z. B. durch:
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§ 1a KSchG: bei betriebsbedingter Kündigung und Verzicht auf Klage
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gerichtlichen Vergleich im Kündigungsschutzprozess
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Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag
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Tarifvertrag oder Sozialplan
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Die Höhe der Abfindung orientiert sich oft an der Faustformel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
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Es kann aber auch deutlich mehr oder weniger vereinbart werden – je nach Verhandlungssituation, Betriebszugehörigkeit und Prozessrisiko
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Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, jedoch in vielen Fällen ermäßigt zu besteuern
Wichtig: Der Bezug einer Abfindung kann den Anspruch auf Arbeitslosengeld verschieben oder mindern – je nach Gestaltung des Vertrags und Zeitpunkt der Beendigung.
Tipp: Lassen Sie vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber Ihre rechtliche Position prüfen. Fachanwälte für Arbeitsrecht bewerten, ob eine Abfindung realistisch ist, wie hoch sie ausfallen könnte und wie Sie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Nachteile vermeiden.
Beispiele aus der Praxis
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Ein Mitarbeiter erhält eine betriebsbedingte Kündigung und verzichtet auf eine Klage – er bekommt eine Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsgehältern pro Jahr
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Im Kündigungsschutzprozess verständigen sich die Parteien auf einen Vergleich mit Abfindungszahlung – das Arbeitsverhältnis endet einvernehmlich
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Ein Unternehmen schließt mit der Belegschaft einen Sozialplan – jeder betroffene Arbeitnehmer erhält eine gestaffelte Abfindungssumme