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Das Bauvertragsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggebern und Bauunternehmern. Es stellt sicher, dass Bauleistungen ordnungsgemäß erbracht werden, und definiert Pflichten, Rechte sowie Haftungsfragen für alle Beteiligten.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundlage bilden §§ 631 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für Werkverträge.

  • Für Bauverträge gelten oft zusätzlich die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B).

  • Bauvertragliche Vereinbarungen legen Art, Umfang, Vergütung und Fristen für die Bauleistung fest.

  • Änderungen und Ergänzungen des Bauvertrags müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.

 

Typische Inhalte eines Bauvertrags

  • Leistungsbeschreibung und Baupläne

  • Bauzeitvereinbarung und Fertigstellungstermine

  • Vergütung, Abschlagszahlungen und Abnahmebedingungen

  • Regelungen zu Gewährleistung, Haftung und Mängelansprüchen

 

Tipp: Prüfen Sie Bauverträge sorgfältig, bevor Sie unterschreiben. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, prüfen Fristen und sichern Ihre Ansprüche im Falle von Mängeln oder Bauverzug.