Das Recht der betrieblichen Altersversorgung regelt, wie Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzliche Altersleistungen gewähren. Es ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und sichert den Lebensstandard im Alter.
Rechtliche Grundlagen
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Die gesetzliche Grundlage findet sich im Betriebsrentengesetz (BetrAVG).
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Arbeitgeber können Zusagen auf Leistungen aus Direktzusagen, Pensionskassen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen gewähren.
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Arbeitnehmer haben bei Betriebsübergängen Anspruch auf unveränderte Übernahme der zugesagten Altersversorgung.
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Beiträge können vom Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beiden gemeinsam geleistet werden.
Typische Inhalte
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Art und Höhe der Altersleistungen
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Bedingungen für den Leistungsanspruch, z. B. Betriebszugehörigkeit
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Regelungen zu Hinterbliebenenversorgung und Erwerbsminderung
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Übertragbarkeit bei Arbeitgeberwechsel
Tipp: Prüfen Sie Ihre Betriebsrentenansprüche frühzeitig und lassen Sie sich von unseren Rechtsanwälten beraten, um Ihre Rechte zu sichern und mögliche Nachteile bei Arbeitgeberwechsel zu vermeiden.