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Das Recht der betrieblichen Altersversorgung regelt, wie Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzliche Altersleistungen gewähren. Es ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und sichert den Lebensstandard im Alter.

Rechtliche Grundlagen

  • Die gesetzliche Grundlage findet sich im Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

  • Arbeitgeber können Zusagen auf Leistungen aus Direktzusagen, Pensionskassen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen gewähren.

  • Arbeitnehmer haben bei Betriebsübergängen Anspruch auf unveränderte Übernahme der zugesagten Altersversorgung.

  • Beiträge können vom Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beiden gemeinsam geleistet werden.

 

Typische Inhalte

  • Art und Höhe der Altersleistungen

  • Bedingungen für den Leistungsanspruch, z. B. Betriebszugehörigkeit

  • Regelungen zu Hinterbliebenenversorgung und Erwerbsminderung

  • Übertragbarkeit bei Arbeitgeberwechsel

 

Tipp: Prüfen Sie Ihre Betriebsrentenansprüche frühzeitig und lassen Sie sich von unseren Rechtsanwälten beraten, um Ihre Rechte zu sichern und mögliche Nachteile bei Arbeitgeberwechsel zu vermeiden.