Die Erschließung beschreibt alle Maßnahmen, die ein Grundstück baureif und nutzbar machen. Dazu gehören der Anschluss an Straßen, Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation. Erst wenn ein Grundstück erschlossen ist, darf darauf in der Regel gebaut werden.
Unterschieden wird zwischen:
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Öffentlicher Erschließung (z. B. Bau einer Straße, Anschluss an Kanalisation)
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Technischer Erschließung (z. B. Strom- oder Wasseranschluss auf dem Grundstück)
Die Kosten für die Erschließung trägt meist der Grundstückseigentümer – entweder ganz oder anteilig. Städte und Gemeinden erheben dafür sogenannte Erschließungsbeiträge, die oft mehrere Tausend Euro betragen.
Tipp: Wenn es zu Streitigkeiten über Erschließungskosten, Beitragsbescheide oder die Erschließungspflicht kommt, können Rechtsanwälte für Baurecht oder Verwaltungsrecht die rechtliche Lage prüfen und Widerspruch einlegen.
Beispiele aus der Praxis:
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Ein Baugrundstück wird erschlossen, bevor der Hausbau beginnen darf.
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Die Gemeinde verlangt einen Erschließungsbeitrag für den Straßenausbau.
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Ein Eigentümer wehrt sich gegen einen überhöhten Bescheid.