Die Fahrerschutzversicherung ergänzt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden des Fahrers ab, die nach einem selbst verschuldeten Unfall entstehen. Damit schließt sie eine wichtige Lücke im Versicherungsschutz.
Leistungen der Fahrerschutzversicherung
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Übernahme von Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall
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Ersatz von Renten- und Hinterbliebenenleistungen
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Schutz gilt für den Fahrer des versicherten Fahrzeugs, unabhängig von der Schuldfrage
Rechtliche Grundlagen
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Die Fahrerschutzversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung
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Grundlage bilden die Versicherungsbedingungen (AKB) und das VVG
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Einschränkungen gelten bei grober Fahrlässigkeit oder Alkohol am Steuer
Tipp: Prüfen Sie, ob die Fahrerschutzversicherung in Ihrer Police enthalten ist. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen, wenn der Versicherer Ansprüche kürzt oder ablehnt.