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Der Inhalt des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses beschreibt die Rechte und Pflichten, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer beziehungsweise Auszubildende und Ausbilder einhalten müssen. Diese Regelungen sorgen für Klarheit im Arbeitsalltag und verhindern Konflikte.

Rechtliche Grundlagen

  • Für Arbeitsverhältnisse gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere §§ 611a ff.

  • Für Berufsausbildungsverhältnisse gilt zusätzlich das Berufsbildungsgesetz (BBiG).

  • Viele Inhalte ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag sowie aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

 

Typische Inhalte eines Arbeitsverhältnisses

  • Art und Umfang der Arbeitsleistung

  • Vergütung einschließlich Zuschlägen und Sonderzahlungen

  • Arbeitszeit und Pausenregelungen

  • Urlaub und Freistellungsansprüche

  • Pflichten wie Verschwiegenheit, Loyalität und Krankmeldung

 

Typische Inhalte eines Ausbildungsverhältnisses

  • Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit

  • Bereitstellung von Lernmitteln und Teilnahme an Prüfungen

  • Ausbildungsvergütung

  • Regelungen zu Berichtsheften und Prüfungen

  • Dauer der Ausbildung und Kündigungsmöglichkeiten

 

Tipp: Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Punkte im Vertrag schriftlich festgehalten sind. Unsere Rechtsanwälte prüfen Arbeits- und Ausbildungsverträge und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.