+49 7322 1488781 buero@kanzlei-kuebler.biz

Insolvenz am Bau

Die Insolvenz am Bau beschreibt die Zahlungsunfähigkeit eines Bauunternehmens während eines laufenden Projekts. Sie kann zu Bauverzögerungen, Leistungsverweigerungen oder finanziellen Verlusten für Auftraggeber und Subunternehmer führen.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundlage bilden die Insolvenzordnung (InsO) und §§ 650a ff. BGB für Bauverträge.

  • Bei Insolvenz muss ein Insolvenzantrag gestellt werden; das Insolvenzgericht bestellt einen Insolvenzverwalter.

  • Auftraggeber haben Anspruch auf Sicherheiten, Abschlagszahlungen oder Ersatzleistungen, wenn die Vertragserfüllung gefährdet ist.

 

Typische Folgen einer Insolvenz am Bau

  • Unterbrechung oder Verzögerung der Bauarbeiten

  • Nichtzahlung von Löhnen oder Rechnungen

  • Gefahr von Baumängeln oder unvollendeten Bauwerken

  • Anspruch auf Sicherheiten oder Schadensersatz durch Bauherren

 

Tipp: Prüfen Sie laufende Bauprojekte regelmäßig und lassen Sie Sicherheiten wie Bürgschaften einfordern. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie bei Insolvenzfällen, vertreten Ihre Ansprüche und sichern Ihre Rechte gegenüber insolventen Bauunternehmen.