+49 7322 1488781 buero@kanzlei-kuebler.biz

Der Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen oder sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Er beruht auf dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und ergänzt die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften zur Vertragsbeendigung. Ziel ist es, das Arbeitsverhältnis nicht einseitig und ohne triftigen Grund zu beenden. Der Schutz greift allerdings nicht in jedem Fall automatisch.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

  • Kündigungsschutz gilt nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht

  • Zudem muss der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beschäftigen

  • Unter diesen Voraussetzungen darf der Arbeitgeber nur kündigen, wenn ein sozial gerechtfertigter Grund vorliegt

  • Mögliche Gründe sind: betriebsbedingt (z. B. Stellenabbau), verhaltensbedingt (z. B. wiederholte Pflichtverletzungen) oder personenbedingt (z. B. dauerhafte Krankheit)

  • Zusätzlich bestehen besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Gruppen – etwa für Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte oder während der Elternzeit

  • Eine Kündigung muss stets schriftlich erfolgen und bestimmte Fristen einhalten

 

Verstößt eine Kündigung gegen diese Regeln, kann der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Tipp: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, lassen Sie die Rechtslage schnellstmöglich prüfen. Fachanwälte für Arbeitsrecht analysieren, ob ein Kündigungsschutz greift, und setzen Ihre Rechte im gerichtlichen Verfahren durch – oft mit Aussicht auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung.

Beispiele aus der Praxis

  • Ein Arbeitgeber kündigt einem Mitarbeiter nach neun Monaten ohne Begründung – da der Kündigungsschutz noch nicht greift, bleibt die Kündigung wirksam

  • Eine betriebsbedingte Kündigung wird ausgesprochen, obwohl die Sozialauswahl fehlerhaft ist – der Arbeitnehmer klagt erfolgreich

  • Eine Schwangere erhält trotz Vorlage eines Attests die Kündigung – diese ist nichtig und wird durch einen Anwalt angefochten