+49 7322 1488781 buero@kanzlei-kuebler.biz

Ein Personenschaden entsteht, wenn Menschen durch einen Unfall oder ein anderes Ereignis körperlich oder seelisch verletzt werden. Dabei können leichte Blessuren ebenso gemeint sein wie schwere Verletzungen mit langfristigen Folgen. Personenschäden spielen vor allem im Straßenverkehr, im Arbeitsrecht und bei Versicherungsfällen eine wichtige Rolle.

Rechtliche Grundlagen

  • Wer einen Personenschaden verursacht, muss in vielen Fällen Schadensersatz leisten

  • Dazu gehören Kosten für Behandlung, Verdienstausfall oder auch Schmerzensgeld

  • Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung übernehmen diese Ansprüche, wenn ein Versicherungsfall vorliegt

  • Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz können zusätzliche strafrechtliche Folgen entstehen

 

Tipp: Dokumentieren Sie nach einem Unfall alle Verletzungen und suchen Sie sofort ärztliche Hilfe auf. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Beispiele aus der Praxis

  • Nach einem Verkehrsunfall muss ein Verletzter mehrere Wochen arbeitsunfähig bleiben; unsere Rechtsanwälte sorgen dafür, dass Verdienstausfälle ersetzt werden

  • Ein Passant stürzt über eine schlecht gesicherte Baustelle; unsere Rechtsanwälte setzen Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten durch