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Recht der Architekten und Ingenieure

Das Recht der Architekten und Ingenieure regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggebern und Planern. Es stellt sicher, dass Planungsleistungen professionell, vertragsgemäß und rechtlich abgesichert erbracht werden.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundlage bilden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Vorschriften zu Werkverträgen (§§ 631 ff. BGB), sowie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

  • Architekten und Ingenieure haften für Planungsfehler, die zu Schäden am Bauwerk führen.

  • Verträge sollten Leistungsumfang, Vergütung, Fristen, Haftung und Abnahme klar regeln.

 

Typische Vertragsinhalte

  • Leistungsbeschreibung, Baupläne und Zeitrahmen

  • Honorarvereinbarungen nach HOAI oder individuell

  • Pflichten zur Mängelbeseitigung und Haftung

  • Regelungen zu Änderungen, Nachträgen und Kündigung

 

Tipp: Lassen Sie Verträge mit Architekten oder Ingenieuren immer prüfen. Unsere Rechtsanwälte sichern Ihre Interessen, verhindern Planungsrisiken und beraten bei Haftungsfragen.