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Ein Rücktrittsanspruch erlaubt es einem Käufer oder Auftraggeber, sich vom Vertrag zu lösen, wenn der Vertragspartner seine Pflichten nicht erfüllt. Mit dem Rücktritt wird der Vertrag rückabgewickelt: Der Käufer gibt die Ware oder Leistung zurück, und der Verkäufer muss den Kaufpreis oder die Vergütung erstatten.

Rechtliche Grundlagen

  • Der Rücktritt ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere aus Kauf- und Werkvertragsrecht

  • Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn ein erheblicher Mangel oder eine Pflichtverletzung vorliegt

  • Zuvor muss in der Regel eine Frist zur Nacherfüllung oder Nachbesserung gesetzt werden

  • Der Rücktritt muss ausdrücklich erklärt werden, am besten schriftlich

  • Nach Rücktritt sind bereits erbrachte Leistungen zurückzugewähren

 

Typische Fälle

  • Ein Handwerker beseitigt einen Mangel nicht trotz gesetzter Frist, der Auftraggeber tritt vom Vertrag zurück

  • Ein Händler liefert fehlerhafte Ware, die Rücksendung und Erstattung des Kaufpreises folgen

  • Bei einer Softwarelieferung, die trotz Updates unbrauchbar bleibt, kann der Kunde zurücktreten

 

Tipp: Setzen Sie Ihrem Vertragspartner immer eine klare Frist zur Nachbesserung, bevor Sie vom Vertrag zurücktreten. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihren Rücktrittsanspruch und helfen, Ihre Rechte sicher durchzusetzen.