+49 7322 1488781 buero@kanzlei-kuebler.biz

Schwarzarbeit bezeichnet die Ausübung von Arbeit ohne Anmeldung bei den zuständigen Behörden oder ohne Abführung von Steuern und Sozialabgaben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer umgehen dadurch gesetzliche Pflichten. Schwarzarbeit ist illegal und kann hohe Strafen nach sich ziehen. Behörden kontrollieren Beschäftigungsverhältnisse regelmäßig, um Schwarzarbeit aufzudecken.

Rechtliche Grundlagen

  • Arbeitgeber müssen alle Beschäftigten korrekt anmelden und Sozialabgaben abführen

  • Arbeitnehmer müssen ihre Einkünfte versteuern und dürfen keine illegalen Tätigkeiten ausführen

  • Bei Verstößen drohen Geldstrafen, Nachzahlungen und strafrechtliche Konsequenzen

 

Tipp: Melden Sie illegale Beschäftigungen sofort oder prüfen Sie Ihre eigene Beschäftigung sorgfältig. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, rechtliche Risiken zu vermeiden und korrektes Vorgehen sicherzustellen.

Beispiele aus der Praxis

  • Ein Bauunternehmer beschäftigt Arbeiter ohne Anmeldung; die Finanzkontrolle überprüft die Baustelle und verhängt Strafen

  • Unsere Rechtsanwälte helfen sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern, korrekte Verträge zu erstellen und rechtliche Probleme zu lösen