Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein zentrales Regelwerk im deutschen Baurecht, das die Ausschreibung, Vergabe und Durchführung von Bauaufträgen regelt. Sie wird häufig bei öffentlichen Bauvorhaben angewendet, aber auch im privaten Bauwesen, wenn die Vertragsparteien sie vereinbaren.
Die VOB besteht aus drei Teilen:
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VOB/A – regelt die Vergabe öffentlicher Bauaufträge
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VOB/B – enthält Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
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VOB/C – enthält technische Vorschriften und Leistungsbeschreibungen
Besonders relevant ist die VOB/B, da sie viele wichtige Regelungen zu Mängelhaftung, Abnahme, Fristen, Nachträgen und Zahlungen enthält. Die VOB ist kein Gesetz, sondern eine anerkannte Vertragsgrundlage, die in der Baupraxis weit verbreitet ist.
Tipp: Da die VOB rechtlich komplex ist, sollten Rechtsanwälte für Baurecht bei der Vertragsgestaltung und bei Streitigkeiten rund um Bauleistungen unbedingt einbezogen werden.
Beispiele für den Einsatz der VOB:
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Ein öffentliches Bauamt schreibt ein Projekt nach VOB/A aus.
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Ein Bauunternehmer vereinbart mit einem privaten Bauherrn die Anwendung der VOB/B.
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Nach einem Streit über Mängel oder Zahlungsverzug wird geprüft, welche Regelungen die VOB/B vorsieht.